BARMER entlastet Pflegedienste: Krankenpflege online beantragen

26. Mai 2020

Verordnet ein Arzt häusliche Krankenpflege, dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung ab sofort digital bei der BARMER einreichen. „Mit unserem Online-Verfahren für Anträge auf häusliche Krankenpflege reduzieren wir den Arbeitsaufwand für die Pflegedienste, bauen Bürokratie ab und beschleunigen den Genehmigungsprozess. Der Pflegedienst erhält von uns innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung“, sagt Henning Kutz­bach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

„In der Regel holen die Pflegedienste die Verordnung der häuslichen Krankenpflege beim Arzt ab und reichen diese per Post bei der Krankenkasse ein. Dort erfolgt die Bearbeitung, die Genehmigung stellt die Kasse ebenfalls postalisch zu“, er­läutert Kutzbach. Ein Prozess, der mehrere Tage dauere.

Zudem müsse der An­trag der häuslichen Krankenpflege innerhalb von drei Tagen bei der Kranken­kasse vorliegen. „Mit der Digitalisierung des Prozesses ist es für die Pflege­dienste einfacher, die Drei-Tage-Frist einzuhalten. Der Tag der digitalen Über­mittlung gilt als Eingangstag bei der BARMER“, sagt Kutzbach. Ein weiterer Vor­teil: Bisher müsse der Pflegedienst die genehmigte Verordnung bei der Kranken­kassen-Abrechnung erneut einreichen. Auch das entfalle beim digitalen Prozess.

Alle ambulanten Pflegedienste können am Online-Verfahren der BARMER teil­nehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen si­cheren Datenaustausch mit der Plattform oscare® ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufs­verband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren und zertifizierten Web-Portals infrage.

Weitere Information finden Pflegedienste unter www.barmer.de/u001535


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