Barmer erleichtert Zugang zu Kinderkrankengeld

19. Januar 2021

Versicherte der Barmer können bis auf Weiteres auch ohne Kita- oder Schulbescheinigung Corona-bedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Dieser steht als Vordruck auf der Webseite der Barmer bereit. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht.

„Um Eltern unnötige Bürokratie zu ersparen, müssen sie vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung einholen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Der entsprechende Antrag stehe zum Download bereit unter www.barmer.de/Kinderkrankengeldantrag. Das Verfahren könne bei Bedarf noch angepasst werden, sofern es beispielsweise die Gesetzgebung künftig erfordere.

Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen unser Kundenberaterinnen und –berater schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf, um offene Fragen zu klären und dann eine zügige Auszahlung in die Wege zu leiten“, sagt Kutzbach.


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