Bebauung des Nölke-Grundstücks vorerst eine Abfuhr erteilt

3. März 2017

Auf dem Gelände des einstigen Fleisch- und Wurstwarenbetriebes Nölke in Waren-West bleibt zunächst alles so, wie es ist. Die Gebäude stehen seit der Stilllegung der Produktion im Juli 2015 leer, ein jetzt vorgestelltes Projekt mit Wohn- und Gewerbebebauung fand bei den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses wenig Anklang. Aus einem wichtigen Grund.

Ein Interessent könnte sich auf dem Areal Wohnen und Gewerbe vorstellen, was die Stadt von vornherein ausgeschlossen hat sind Supermärkte und Co.. Doch auch der jetzt im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellte Plan konnte nicht überzeugen. Die Mitglieder erteilten dem Vorhaben eine ganz klare Abfuhr.

Vor allem, weil durch diese geplante Bebauung ein großes Warener Traditionsunternehmen Probleme bekommen könnte: Smurfit Kappa, in Waren von vielen nur „Wellpappenwerk“ genannt.

Das grenzt nämlich unmittelbar an das Nölke-Areal an. Und so befürchten die Firmen-Verantwortlichen, dass sich dieser große Industriebetrieb, der Waren weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt macht, absolut nicht mit ruhigem Wohnen verträgt.

Hinzu kommt, dass Smurfit erweitern möchte, in den kommenden Jahren sollen 50 neue Arbeitsplätze entstehen. Und so lehnten die Politiker das Vorhaben zunächst einmal ab.

Allerdings gibt es in Waren auch andere Stimmen, denn auf dem Grundstück in der Springer Straße sollen Wohnungen entstehen und die werden in Waren derzeit dringend benötigt.


4 Antworten zu “Bebauung des Nölke-Grundstücks vorerst eine Abfuhr erteilt”

  1. Elimar sagt:

    Eigentlich ist das ein Standort, an dem „Investoren“ ihrem Gewinnstreben und mittelmäßige Architekten ihrem Ideenhorizont Ausdruck verleihen könnten. Betonwürfel, selbstredend, mit Staffel-Dachgeschossen.
    Und dass mal, ohne das Stadtbild zu schädigen, wie das am Sägewerk (Möhremüritz) erlaubt wurde.
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    Können sie aber nicht. An unzumutbarem Lärm kann es kaum liegen. Was die Wellpappe immitiert, ist … naja, man kann das verschieden sehen und wozu gibt es Schallschutz? Wer an der Mozartstraße wohnt, hat so oder so ein Vielfaches zu ertragen und das hat die Truppe im Stadtentwicklungsausschuss nie gestört (Sie wohnt ja besser). Lärmschutz an Durchgangsstraßen kostet und dieses ungemütlich heiße Eisen mag man gerade nicht anfassen, zumal man das große Geld lieber weiter als Spundwände in der Müritz versenkt.
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    Ein Gutachten kann Aufschluss geben. Kann. Ob sowas Hr.Lüdde vom Amt und der Ausschusschef Schütze sehen wollen? Fachleute können das ja genauso gut erfühlen. Zählt man 1 und 1 zusammen, bleibt kaum mehr übrig, als sich zu fragen: Spielt jemand hier das Blatt von smurfit kappa oder das eines anderen Investors?
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    Feste weiter so!

  2. Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

    Alle Beteiligten sollten sich darüber im Klaren sein, daß der Stadtentwicklungsausschuß im Fall des Nölke-Geländes mit der Ablehnung von Wohnbebauung dort etwas für smurrfit sehr wichtiges und rechtlich Unausweichliches tut: Die Verhinderung von Wohnen in der Nähe eines Fabrikgeländes.

    Nötig ist dieses aber nur, weil wir – nachdem man das Jahrhunderte lang anders gesehen hatte – gesellschaftlich für richtig befunden haben, auch in diesem Bereich Menschen vor den Folgen ihrer eigenen Entscheidung zu schützen. Warum, könnte man sich fragen, sollen sich Menschen nicht dafür entscheiden dürfen, in schicke, aber tendenziell preiswertere Wohnungen zu ziehen, in denen man anders als in teureren Wohnlagen durch die nahe smurrfit-Fabrik bei Tag und Nacht eine höhere Geräuscheinwirkung und die Möglichkeit höherer Belastung mit Staub und Abgasen hinehmen muß?

    Die Antwort ist ganz einfach: Weil es die meisten inzwischen als „gerecht“ ansehen, daß, wenn ein Mensch sich neben einer Fabrik mit der von dieser ausgehenden Belästigungen ansiedelt, dieser dann wegen der Ruhebelästigung durch die Fabrik deren Schließung, den Verlust vieler Arbeitsplätze und den Ruin der Mitarbeiter dieser Fabrik erzwingen kann.

    Oder andersherum: Smurrfit und die Stadt würden eine Wohnbebauung an einer solchen Fabrik akzeptieren können – und müssen – wenn wir bereit wären, diejenigen, die in immissionsbelastete Wohnungen ziehen, mit ihren Beschwerden über diese Belastungen nach Einzug schlicht zurückzuweisen.

    Hier wie überall erleben wir die Folgen einer gesellschaftlichen Krankheit. Wir nehmen den Menschen immer mehr Freiheit, selbst über die Art ihres Lebens zu entscheiden, weil wir eigene Belastungen aus dieser Freiheit des Einzelnen befürchten.

    Dabei bräuchten wir uns vor derartigen Belastungen überhaupt nicht zu fürchten und könnten mehr Freiheit gewähren, wenn wir wieder zu dem sinnvollen Prinzip zurückkommen würden, das seit langer Zeit mit zwei sprichwörtlichen Weisheiten beschrieben wird: „Jeder ist seines Glückes Schmied“ und „Jeder muß die Suppe auslöffeln, die er sich selbst eingebrockt hat“.

    Aber solange wir es für richtig halten, daß niemand für sein eigenes Tun verantwortlich gehalten wird, aber jeder von uns zwar nicht für sein eigenes Tun, dafür aber um so mehr für das Tun eines jeden anderen haften soll, ist eine Ansiedlung neben einer Fabrik nicht hinnehmbar.

    Selbstschädigung muß zuverlässig unterbunden werden, solange wir uns unsinnigerweise dazu verpflichten, als Gesellschaft für Selbstschädigung Schadensersatz zu leisten und Schuld zu empfinden, wenn Selbstschädiger sich über den an sich selbst angerichteten Schaden beklagen.

  3. Peter Sohr sagt:

    Ich schrieb bereits am 20.02.2017 unter https://www.facebook.com/Mueritzer/photos/a.284381581589343.83699.282276648466503/1539792316048257/?type=3&theater folgendes:

    In anderen Regionen der Bundesrepublik herrschen ganz andere Verhältnisse bezüglich Lärmimmissionswerte. Mit der Novelle vom 30.11.2016 hat das Bundeskabinett des Städtebaurechts unter anderem eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. In urbanen Gebieten soll zukünftig dichter und höher gebaut werden können als in herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Ich sehe hier also keinen Anhaltspunkt für eine problematische Betrachtung der geplanten Wohnbebauung. Bezüglich Ex-Kreiskulturhaus waren aber noch ganz andere Fakten ausschlaggebend für die jetzt geschaffenen Tatsachen. Da schwillt mir immer noch der Kamm wenn ich daran denke, wie die Stadt gepennt und sich überfahren lassen hat.

    Der Stadtvertreter Toralf Schnur hat sich dazu sehr umfassend geäußert, konnte aber aus meiner Sicht die Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 30.11.2016 nicht entkräften. Eine Bebauung mit Wohneinheiten wäre also möglich. Die Ausführungen von Herrn Dr. Radisch werden somit nochmals unterstrichen.