Behandlung nur noch mit elektronischer Karte

15. Oktober 2014

KarteAufgepasst: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf macht der Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK in Waren, Mario Homuth, die Leser von „Wir sind Müritzer“ aufmerksam: Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum.

„Damit steht jetzt fest, dass die „alte“ Versichertenkarte endgültig ausläuft. Versicherte, die bisher noch keine elektronische Gesundheitskarte angefordert haben, sollten umgehend mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Die Ärzte können im neuen Jahr nicht mehr mit der alten Versichertenkarte abrechnen“, so Mario Homuth gegenüber WsM.

Die BARMER GEK bietet ein einfaches Online-Verfahren an, mit dem man die elektronische Gesundheitskarte bestellen kann. Selbst das Hochladen des notwendigen Fotos kann auf diese Weise erledigt werden. Der Antrag mit dem Foto kann aber auch per Post an die Krankenkasse gesandt oder in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Mario Homuth: „Wer Unterstützung benötigt, kann uns gerne in der Geschäftsstelle (Friedensstraße 15) besuchen. Wir füllen den Antrag dann sofort aus, und der Versicherte bekommt in der Regel nach 14 Tagen die Karte zugeschickt.“


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