Bei Polizei geklingelt und zugestochen – Täter in Psychiatrie

16. September 2020

Acht Monate nach einer gefährlichen Messerattacke auf einen Beamten direkt am Polizeirevier in Neubrandenburg hat das Landgericht Neubrandenburg den Täter für längere, aber unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Haftklinik eingewiesen. Wie ein Gerichtssprecher sagte, sei der 23-jährige Syrer bei der Tat im Januar zwar wegen einer psychischen Erkrankung „schuldunfähig“ gewesen, aber es bestehe die Gefahr von Wiederholungstaten.
„Besonders Leute, die in solchen Fällen Hilfe leisten wollen, sind gefährdet“, beschrieb es der Richter. Wenn die Entscheidungen, die diese Leute fällen, dem 23-Jährigen nicht gefielen, könnte dieser wieder zu einem Messer greifen. Auch der psychiatrische Sachverständige hatte in dem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie-Einrichtung empfohlen. Bei einer medizinischen Behandlung, die der Mann bisher wohl ganz abgelehnt hatte, sei der „Migrationshintergrund“ allerdings eher ungünstig.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Motiv des Mannes unter anderem in Enttäuschungen über gefällte Entscheidungen zu seinem Leben und Status in Deutschland gesehen. Da ihm niemand von der Polizei geholfen habe, habe der Mann an dem Abend im Januar dort jemand töten wollen. Dazu habe er sich ein Obstmesser mit einer 15 Zentimeter lange Klinge gekauft und sei zum Hauptrevier der Polizei gegangen.

Als ein – heute 35-Jähriger – Polizist die Tür einen Spalt breit öffnete, soll der Syrer sofort in Richtung Körper des Beamten gestochen haben, wobei dieser aber ausweichen konnte. Danach setzte der Syrer zu einem zweiten Stich an. Kurz zuvor konnte der Beamte die Außentür aber wieder schließen, zwei Kollegen liefen durch einen anderen Eingang nach draußen. Dort stellten sie den Angreifer. Erst nach mehreren Aufforderungen und nachdem beiden Beamte ihre Schusswaffen gezogen hatten, legte der Syrer sein Messer nieder und ergab sich.

Der Verurteilte war vor der Tat bereits in psychischer Behandlung in einer Klinik, von wo er aber geflohen war. Er hatte in dem Verfahren, das bis zur Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen ablief, aber gestanden, dass er zur Polizei gegangen war. Dort will er aber nur „mit dem Messer herumgefuchtelt“ haben. Das glaubte das Gericht nicht, sondern vertraute auf die Angaben des Polizisten. „Dem Angeklagten war klar, dass man durch so einen Stich getötet werden kann“, sagte der Richter.

Deshalb stufte die Kammer den gesamten Vorfall als „versuchten Totschlag“ ein. Wäre der Mann nicht als „schuldunfähig“ eingeschätzt worden, hätte ihn eine mehrjährige Haftstrafe gedroht. In diesem Fall soll über einen Abstand von mehreren Jahren immer wieder geprüft werden, inwieweit der 23-Jährige immer noch psychisch krank ist und damit eine Gefahr für andere Menschen darstellt.

Vor dem Urteilsspruch hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung beide auf eine „Unterbringung“ plädiert. Nur hatte die Staatsanwaltschaft den Vorfall sogar als „versuchten Mord“ eingestuft.


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