Bekannten wegen Frauen-Schimpfwort getötet: Haupttäter verzichtet auf Rechtsmittel, Mittäter nicht

21. Oktober 2022

Der Prozess um den Tod eines 30-jährigen Mannes in Neubrandenburg (WsM berichtete) ist für den Haupttäter beendet. Wie WsM vom zuständigen Landgericht erfuhr, hat der 20-jährige Iraner die Haftstrafe akzeptiert und kein Rechtsmittel mehr eingelegt. Damit wird er die viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe – ein Jahr weniger als die Staatsanwaltschaft verlangt hatte – nun „absitzen.“ Dabei wird auch berücksichtigt, dass der leicht erregbare junge Mann seit der Festnahme nach der Tat am 7. Februar in Untersuchungshaft sitzt. Anders dagegen sein Bekannter – ein zur Tatzeit noch 16 Jahre junger Mann. Dieser Verurteilte hat Revision gegen das Urteil vom 11. Oktober eingelegt.

Damit soll eine mildere Bestrafung erreicht werden. Das Gericht hatte die beiden Männer wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes war später abgemildert worden.

Laut Gericht wollte der 20-Jährige dem Opfer – einem 30-jährigen Afghanen, der schon länger in Altentreptow lebte – wohl eher einen zweiten Denkzettel verpassen. Wenige Tage vorher hatte der 20-Jährige den Mann schon einmal in Altentreptow gegen den Kopf geschlagen und verletzt.

Der jüngere Verurteilte hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Seine Anwältin hatte aber auf eine Strafe unter zwei Jahren Haft plädiert, die möglichst zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dem folgte die Strafkammer aber nicht.

Für Kopfschütteln bei fast allen Beteiligten und Zuhörern sorgte vor allem das Motiv für die Tat am Neubrandenburger Oberbach. Denn das Ganze war wohl ein Racheakt für ein Frauen-Schimpfwort. Der 30-Jährige hatte eine Bekannte aus Afghanistan, die sich dem 20-Jährigen zugewandt hatte, als „Schlampe“ oder „Hure“ bezeichnet. Als die Frau das hörte, soll sie den iranischen Freund dazu angehalten haben, ihr Genugtuung zu verschaffen. Eine Bekannte schilderte vor Gericht, wie die Frau auch noch erklärt haben soll, dass ihr ein Schlag gegen den Kopf des 30-Jährigen als Rache nicht reiche.  Das werde in der Heimat anders geregelt.

Daraufhin sollen sich der 20-Jährige und sein Bekannter nochmal mit dem Opfer getroffen haben – mit dem bekannten tragischen Ausgang. Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof mit der Revision des jüngeren Täters und das Landgericht auch noch mit dem Fall befassen: Gegen die „beleidigte“ Frau läuft ein Verfahren wegen Anstiftung zu dieser Tötung.


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