Betrugsermittlungen gegen Günther Krause eingestellt

7. April 2019

Es gibt auch einmal „gute Nachrichten“ für Ex-Bundesverkehrsminister Günther Krause (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ sind die Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen Krause und dessen Ehefrau im Zusammenhang mit dem misslungenen Hauskauf in Knüppeldamm inzwischen endgültig eingestellt worden.
Dabei hatte der einstige DDR-Chefunterhändler diesmal viel Glück mit dem Rechtssystem. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten das Anwesen im Frühjahr 2018 in Knüppeldamm bereits durchsucht, weil des CDU-Politiker und seine Frau damals den Kaufpreis nicht bezahlt hatten. Deshalb bestand erst der Verdacht auf Betrug. Inzwischen gibt es aber eine neue Rechtsprechung.

So liegt seit Oktober 2018 ein Betrugsfall erst vor, wenn das Eigentum auch schon rein rechtlich an den potentiellen Käufer übertragen worden ist. Das war im Fall von Krauses und Knüppeldamm eben nicht der Fall – auch wenn man fast ein Jahr dort ohne zu bezahlen wohnte. Rein rechtlich ausgedrückt: Wenn das Eigentum noch nicht rechtssicher übertragen ist, liege kein Schaden vor, der strafrechtlich als Betrugsverdacht verfolgbar wäre.

Vermutlich weil der Ex-Minister bereits mehrfach vor Gericht stand und auch schon einmal eine Insolvenz anmelden musste, hatte Krauses Ehefrau im März 2017 den Kaufvertrag für das etwa 300 Quadratmeter große und komfortabel ausgestattete Haus bei Fincken unterschrieben. Bis Februar 2018 sahen die Verkäufer aber von der vereinbarten Kaufsumme von 459 000 Euro keinen Cent. Stattdessen boten Krauses ein Aktienpaket an. Es kam zu einem Zivilprozess in Neubrandenburg im Februar 2018. Dort wiesen die Verkäufer aus Fincken die von Krauses angebotenen Aktien eines von ihm mit betriebenen Unternehmens zurück.

Wie bekannt, zögerte der Ex-Minister seinen Auszug damals bis zum 30. April 2018 hinaus, verließ dann aber Knüppeldamm in Richtung der Region Potsdam. Den Schlüssel übergab für ihn sein Anwalt Peter-Michael Diestel. Das Haus wurde inzwischen an andere Interessenten verkauft, Krauses zahlen aber nach Auskunft eines Hamburger Anwaltes weiter in Raten die Nutzungsentschädigung und die Gerichtskosten der Kläger von damals ab. Allein diese beliefen sich auf rund 35 000 Euro.


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