Bewährung oder Haft? Einsamer Sprengstoff-Hersteller noch einmal vor Gericht

3. Januar 2018

Darf man einfach so Dynamit herstellen? Eigentlich nicht, aber … . So könnte man bisher den Umgang der Justiz mit einem Mann aus Woldegk an der Mecklenburgischen Seenplatte zusammenfassen. Am kommenden Freitag geht es für den gelernten Landtechniker um viel: Das Berufungsgericht will entscheiden, ob der 35-Jährige nun doch in Haft muss.

Der Mann  hatte sich von 2013 bis 2016  in einem Mehrfamilienhaus mit Sprengstoffherstellung befasst, ohne dass Nachbarn davon etwas ahnten. Bis im Februar 2016 plötzlich Qualm über den Balkon stand und ein echter Großeinsatz die Bewohner, Polizisten, Feuerwehrleute und Spezialisten ins Staunen brachte. Rund 200 Kilogramm Haushaltschemikalien, Dünger und andere Substanzen hatte der 35-Jährige in seiner Einraumwohnung im dritten Stock versteckt. Das Haus wurde evakuiert – stundenlang.

Im Kühlschrank fanden die Ermittler zudem mehrere hochbrisante Sprengstoffmischungen, darunter auch Nitroglycerin – in einer Küstennebel-Flasche. Im ersten Prozess gestand der Mann bereits alles: Etwa 50 Mal habe er Sprengstoff produziert und auch ausprobiert, das aber im Freien. Manchmal habe er das auch gefilmt, einfach so aus Hobby und Langeweile eben.

Für sein explosives Hobby bekam der Woldegker 2016 im Herbst  22 Monate Freiheitsstrafe, aber keine Bewährung. Das will der Einzelgänger nun vor der Berufungskammer erreichen. Um den Bastler genauer einschätzen zu können, hatte Richter Jochen Unterlöhner zuletzt – anders als das Amtsgericht vorher – noch ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit erarbeiten lassen.
Die Sprengstoffherstellung an sich ist unstrittig: Das hatte der Verurteilte mehrfach gestanden. Man darf nun gespannt sein, wie der Urteilsspruch Unterlöhners aussieht.

Die „Rezepte“ für die explosiven Mischungen könne man übrigens im Internet einfach runterladen, erklärte der Woldegker Bastler zum Staunen aller vor den Richtern. Er wollte damals „einmal im Leben ein Kilogramm Sprengstoff auf einmal herstellen.“


Eine Antwort zu “Bewährung oder Haft? Einsamer Sprengstoff-Hersteller noch einmal vor Gericht”

  1. WRN sagt:

    Warum brauch der Richter da noch ein Gutachten!!!!!! Der “ Hobby-Bastler “ (wie sie ihn hier so harmlos benennen) hat mit Sprengstoff hantiert(schon schlimm genug) und das nicht auf einem Acker oder sonst einen abgelegenen Ort sondern in einem MEHRFAMILIENHAUS. Also Haftstrafe absitzen. Keine Bewährung.