Bewährungsstrafe für 51-Jährigen, der aus Eifersucht seine Frau gewürgt hat

30. April 2019

Der wegen versuchten Totschlags angeklagte Fliesenleger aus Gülzow bei Malchin muss nun doch nicht länger hinter Gitter, aber seine Ehe scheint das nicht mehr zu retten. Das Landgericht Neubrandenburg hat den 51-Jährigen (WsM berichtete) am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Weil der reuige Täter bisher nicht vorbestraft ist, sich von allein bei der Polizei gemeldet hatte und auch von Anfang an geständig war, bekam er wegen „gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall „nur“ zwei Jahre Freiheitsstrafe. Diese Strafe setzte Richter Jochen Unterlöhner für vier Jahre auf Bewährung aus. „Wir wollen sie nie wieder vor einem deutschen Gericht sehen“, gab der Richter dem 51-Jährigen mit auf den Weg.

Hintergrund des Ganzen war, dass sich das Paar nach 23 Jahren – die beiden Kinder waren inzwischen aus dem Haus – auseinandergelebt hatte. Dazu trug bei, dass der Verurteilte jahrelang außerhalb in der Region Hamburg arbeitete. Und wenn er am Wochenende in Gülzow war, dann gab es auch noch Baustellen, auf denen er arbeitete. Die 47 Jahre alte Frau, die wohl nicht berufstätig war, orientierte sich anders. Und wenn der 51-Jährige dann zu Hause war, sprach er mehr als ihm gut war dem Alkohol zu. Es gab Gerüchte, dass sie einen Anderen habe, das wurde aber nicht offen besprochen.

Beide hatte sich auseinandergelebt, wie er es vor Gericht nannte. Ein Anwalt der Frau hatte damals schon alles ausgerechnet, und er sei auch einverstanden gewesen, sich zu trennen und der Frau Unterhalt zu zahlen.
Die Beiden hatten das „Trennungsjahr“ im eigenen großen Haus absolvieren wollen. Doch die ständige Nähe war nicht so gut. Eine Mischung von Eifersucht und zu viel Alkohol hatten dann am 8. Dezember zu dem außergewöhnlichen Ereignis geführt. Er hatte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau etwa 30 Sekunden lang gewürgt.

Der Noch-Ehemann kam vom Adventsmarkt der Feuerwehr, hatte viel Glühwein, Schnaps und Cola-Wodka getrunken und wollte seine Frau zur Rede stellen. Sie lehnte ab und schloss sich ein, er durchbrach zwei Türen. Daran könne er sich nicht erinnern, erklärt er. Dann habe er die Frau gewürgt – das aber gemerkt und von allein aufgehört. „Ich konnte das nicht, weil ich sie immer noch liebe.“ Das reichte, um von der „versuchten Tötung“ abzurücken.

Die Frau sagte vor Gericht nichts mehr aus, was ihr gutes Recht ist. Beim Angeklagten waren für die Tatzeit mehr als 4,5 Promille errechnet worden.

Das Gericht legte nun fest, dass der Verurteilte eine Alkoholtherapie absolvieren muss. Er müsse jeden Wohnsitzwechsel melden und 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Gut vier Monate saß er in U-Haft, war aber Ostern wieder frei.

Ankläger und Verteidiger nahmen das Urteil im Gerichtssaal noch an. Nur aus der Beziehung dürfte nichts mehr werden: Der Mann will nach Stade bei Hamburg ziehen, wo er schon wieder Arbeit habe. Zur Urteilsverkündung erschien nur sein Bruder im Gericht.


Kommentare sind geschlossen.