Bewährungsstrafe für Hetze im Internet

10. Februar 2015

Das Amtsgericht Waren hat heute einen 26-jährigen Warener wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Auszubildende 300 Euro Strafe zahlen. Das Geld geht an den Verein Perspektive e.V.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDie Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten vorgeworfen, in dem russischen Netzwerk VK.com, vergleichbar mit Facebook, unter anderem Hakenkreuze, ein Foto von Adolf Hilter mit deutlich sichtbarer Hakenkreuzfahne sowie weitere Zeichen veröffentlicht bzw. „geteilt“ zu haben. Außerdem standen auf seiner Seite Lieder mit verfassunsgfeindlichen Texten zum Abruf bereitet. In den Texten ist gegen Juden gehetzt worden. Beispielsweise heißt es da: „Ich mag die SS, wenn sie gasen“, oder „Judas verrecke“, oder „Adolf Hitler, unser Held, mit deiner Kraft werden Juden ausgemerzt“.

Die Seite – wenn auch auf einem russischen Server – war weltweit für jedermann zugänglich. Aufgefallen ist sie Ermittlern des Landeskriminalamtes, die das Beweismaterial sicherten und Anzeige erstatteten.

Der junge Warener stritt die Vorwürfe in der heutigen Verhandlung nicht ab, machte aber Unwissenheit mit verantwortlich. „Ich wollte meinen Kameraden in Russland zeigen, wie wir hier so denken. Ich bin davon ausgegangen, dass man sie hier in Deutschland nicht sehen kann“, erzählte der 26-Jährige, der ohne Anwalt erschien. Erst etwas später sei seine Seite auch in Deutsch zu lesen gewesen. Die Inhalte habe er zumeist nicht selbst erstellt, sondern geteilt.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten, der immer wieder Blickkontakt zu seinen Begleitern suchte – darunter die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt– zu gute, dass er Angaben zum Sachverhalt gemacht  habe. Nicht so günstig wirkte sich dagegen aus, dass er in der Vergangenheit bereits wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz auffällig geworden ist.

Richter Michael Kasberg folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, sprach von einer gewissen Naivität des 26-Jährigen, meinte aber auch, dass Unwissenheit eben nicht vor Strafe schütze.


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