Biberschäden mit Prävention und baulichen Konzepten begegnen

21. März 2018

Ebenso wie der Wolf sorgt auch der Biber für Konflikte zwischen Naturschutzinteressen einerseits und wirtschaftlichen Nutzerinteressen andererseits. „Seit sich die Population erfreulicherweise wieder erholt hat, müssen wir feststellen, dass die Zahl biberbedingter Überschwemmungen steigt“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus im Landtag. Biberaktivitäten führten zur Überstauung von Nutzflächen und beeinträchtigten die Funktionstüchtigkeit baulicher Anlagen, etwa von Deichen, Dämmen oder Böschungen. Um herauszufinden, wie sich der Biber potentiellen Lebensraum in MV erschließt und wie sich die Population entwickelt, sei ein landesweites Bibermonitoring eingeführt worden.

Landesweit gibt es rund 100 Gewässerabschnitte mit insgesamt rund 400 Kilometern Länge, an denen kleinere oder große Konflikte auftreten. „Insofern ist es wichtig, dieses Thema zu diskutieren. Dabei ist Sachlichkeit das oberste Gebot der Stunde“, mahnte Backhaus.

Für den Biber als streng geschützte Art nach FFH-Richtlinie sei zum einen ein flächenhafter Schutz zu gewährleisten, zum anderen seien auch spezielle Gebiete (FFH-Gebiete) auszuweisen, in denen besondere Anforderungen an die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gestellt werden.

Der aktuelle Biberbestand wird auf ca. 2.300 Tiere geschätzt. Derzeit ist etwas mehr als die Hälfte des Landes vom Biber besiedelt. Experten gehen daher von einem weiteren Anstieg des Gesamtbestandes aus.

Die Hälfte des aktuellen Bestandes lebt im Einzugsgebiet „Peene und Küstengebiet Ost“ (Peene, Tollense, Recknitz, Trebel, Uecker und die Gewässer auf und um Usedom). Es folgen die Bestände des Einzugsgebietes der Warnow mit etwas mehr als einem Viertel der landesweit erfassten Reviere.

In den zwischenzeitlich flächenhaft vom Biber besiedelten Regionen (wie z. B. Mittleres Warnowtal und Peenetal) stagniert die Population bzw. die Populationsdichte ist sogar leicht rückläufig, weil die dortige Habitatkapazität erreicht ist.

„Ein fortlaufendes Fangen und Töten von Bibern halte ich für wirkungslos. Wir setzen auf konzeptionelle Lösungen sowie Präventions- und Managementmaßnahmen“, betonte der Minister und verwies darauf, dass dabei auch die Abwägung von Maßnahmen nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz eine wichtige Rolle spielt.

Erklärtes Ziel sei es, bestehende Konflikte zu lösen und die dazu im Einzelfall geeigneten Maßnahmen zeitnah und in Abstimmung mit den Betroffenen vor Ort umzusetzen, ergänzte der Minister. Eine allgemeine Ausnahmeverordnung – wie sie von der BMV-Fraktion gefordert wird – lehne er ab.

Eine solche Verordnung könnte nicht innerhalb bestimmter Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000-Gebiete) sowie mit Blick auf die besonders zu berücksichtigende Fortpflanzungszeit auch nicht ganzjährig gelten.

„In der Summe erkenne ich keinen Mehrwert gegenüber der jetzigen Verfahrensweise. Deshalb bleibe ich dabei – wir setzen auch beim Biber weiter auf konzeptionelle Lösungen und akzeptanzsteigernde Maßnahmen“, schloss der Minister.

Im Jahr 2017 ist das Bibermanagement intensiviert und mit der Erarbeitung konzeptioneller Lösungen einschließlich von Präventionsmaßnahmen begonnen worden. Das aus der Wasser-Förderrichtlinie geförderte und zunächst für drei Jahre angelegte Projekt wird durch den Auftragnehmer Umweltplan GmbH Stralsund durchgeführt. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen die Zäunung gefährdeter Forstkulturen, die Anlage bzw. Förderung von Gewässerrandstreifen mit Weichhölzern oder der Einbau von Untergrabschutz in Deichen und Dämmen. Finanziert wird das Ganze aus der Naturschutz-Förderrichtlinie.


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