Bis zum 15. August für Medizinstipendien bewerben

14. Juli 2018

Noch bis zum 15. August können sich Medizinstudierende, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind, um ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro bewerben. „Wir wollen für die Bevölkerung eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bereitstellen. Dazu gehören gut ausgebildete Ärzte, die mit hohem Engagement und profilierter Fachkenntnis ihren Beruf ausüben. In ländlichen Regionen und im öffentlichen Gesundheitsdienst ist eine Besetzung freier Arztstellen schwieriger geworden. Mit dem Stipendium wollen wir einen Anreiz bieten, dass möglichst viele Allgemeinmediziner bei uns im Land bleiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Wirtschaftsministerium wird bis zum Jahr 2022 eine Million Euro für die Unterstützung zur Verfügung stellen. Die ersten Stipendien wurden im März dieses Jahres an Medizinstudierende in Rostock und Greifswald überreicht. Für die finanzielle Unterstützung verpflichten sich die jungen Frauen und Männer im Gegenzug, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztausbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen – ambulant, im Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommerns – ärztlich tätig zu sein.

„Der öffentliche Gesundheitsdienst übernimmt eine wichtige Funktion im Land. Neben der Überwachung von hygienischen und gesundheitsrechtlichen Vorschriften, beispielsweise in Restaurants und Kantinen, gehören auch öffentlich empfohlene Schutzimpfungen sowie die Erstellung von amtsärztlichen Gutachten und Zeugnissen zu dem vielfältigen Aufgabenbereich. Das ist eine interessante und herausfordernde Tätigkeit für Mediziner“, sagte Glawe.

Informationen zum Stipendium

Das Stipendium beträgt 300 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums (dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung), jedoch längstens für vier Jahre und drei Monate, ausgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind. Das Stipendium kann gewährt werden, wenn der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden ist.

Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich der Studierende, das Studium nach der Approbationsordnung für Ärzte ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums aufzunehmen, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst im Fördergebiet aufzunehmen und für mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Teilnahme entsprechend).

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Förderangelegenheiten, Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin. Alle Informationen – Ansprechpartner, Antragsformular und Richtlinie – sind unter http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ abrufbar.

 


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