Blitzer-Attacke kann teuer ausgehen

14. November 2019

Gewalt gegen einen Blitzer? – Es war bestimmt nicht der erste Fall, der sich in dieser Woche in Schwerin ereignete, aber man kann gespannt sein, wie er ausgeht. Ein 33 Jahre alter Mann hat sich in der Landeshauptstadt mit Ordnungsamtsmitarbeitern angelegt – und verloren. Die Beamten hatten gerade die Geschwindigkeit der Autos auf dem stark befahrenen Obodritenweg – der innerstädtischen Umgehungsstraße – im Visier.
Plötzlich kam der Schweriner und warf den Blitzer um. Dann wollte er zusammen mit seinem Hund, den er gerade ausführte, flüchten. Doch die Mitarbeiter konnten den Mann festhalten und riefen die Polizei.

Den Polizisten kam der Übeltäter auch nicht ganz unbekannt vor. Sie ließen den 33-Jährigen pusten und stellten 1,5 Promille fest. Er sei aber beruhigt worden, hieß es. Nun werde gegen den Mann wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ ermittelt.

Der Schaden am Messgerät, das nicht mehr „einsatzfähig“ war, wurde auf 1400 Euro geschätzt. Dazu muss der Delinquent mit einer weiteren Geldstrafe rechnen. „Störung öffentlicher Betriebe“ ist ein Straftatbestand. Darauf stehen Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahren Haft. Das aber wohl eher in schwereren Fällen. So werden auch Täter, die die Energie-, Internet- oder Wasserversorgung für Bürger gefährden und ganze Stadtteile lahmlegen, nach diesem Paragraphen bei der Justiz „behandelt.“


Kommentare sind geschlossen.