Bootskriminalität in Mecklenburg-Vorpommern nimmt zu

18. Januar 2021

Im Jahr 2020 ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Kriminalität rund um das Eigentum von Wassersportlern in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Während im Jahr 2019 genau 159 Fälle von Bootskriminalität bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, waren es im vergangenen Jahr 172 Fälle. Dieser Anstieg ist auf den Diebstahl von Bootszubehör zurückzuführen (2019: 80 Fälle, 2020: 122 Fälle), insbesondere aus Bootshausanlagen. Diese Anlagen gewinnen vor allem außerhalb der Saison durch ihre dann abgeschiedene Lage an Attraktivität für die Täter.

Als tatbegünstigend dürfte sich darüber hinaus auch der derzeitige Niedrigwassersstand in den Binnenrevieren auswirken, wodurch Unberechtigte leichter in die Bootshausanlagen gelangen können. Dem gegenüber nahm der Diebstahl von Bootsmotoren sogar deutlich ab (2019: 124 Fälle, 2020: 79 Fälle).
Die Anzahl komplett entwendeter Boote bewegt sich in etwa auf dem Vorjahresniveau (2019: 46 Boote, 2020: 43 Boote).

Entsprechend der Fallzahlen nahmen auch die mit der Bootskriminalität einhergehenden Schäden im Vergleich zum Vorjahr zu (2019: ca. 741.000 EUR, 2020: ca. 808.000 EUR). Neben dem reinen Sachschaden sind diese Diebstähle dadurch gekennzeichnet, dass an den betroffenen Booten durch die Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden verursacht werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen werden bzw. anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird. Gerade bei Angriffen auf die Bootsschuppenanlagen fiel der entstandene Sachschaden im vergangenen Jahr höher aus als der Diebstahlsschaden.

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison sind in der Regel die wärmeren Monate von Mai bis September am stärksten betroffen. Dies trifft auch auf das Jahr 2020 zu. Am stärksten betroffen waren die Monate Juli (27 Fälle), August (24 Fälle) und September (19 Fälle). Doch auch außerhalb dieses Zeitraumes werden Wasserfahrzeuge in den dann häufig abgeschiedenen Winterlagern angegriffen. So waren im Dezember 2020 17 Fälle zu verzeichnen. Ein leichter Einbruch der Fallzahlen ist im März 2020 ersichtlich (8 Fälle). Dies dürfte u. a. auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reisebeschränkungen zurückzuführen sein. Wie auch in den Vorjahren ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mehr als doppelt so häufig betroffen als der des Polizeipräsidiums Rostock. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen
Tatgelegenheiten sein.

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben folgende Hinweise:

  1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.
  2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.
  3. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment von der Wasserschutzpolizei codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie u.a. die Möglichkeit, dass Täter bereits vor dem Bemerken des Diebstahls gestellt werden können. Außerdem werden beispielsweise als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter
    für einen kriminellen Zugriff.
  4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.
  5. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.
  6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
  7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.
  8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit „überarbeiteter“ CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.
  9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.

Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt’s bei Bedarf durch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und die Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes. Über die genannten Informationen hinaus können sich interessierte Bootsführerinnen und Bootsführer hier auch über den Stand und die Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten Sicherungstechnologien, beispielswiese der GPS-Ortung, informieren.


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