Bundespolizei appelliert: Bahnanlagen sind keine Spielplätze

11. Juli 2018

Immer wieder, aber insbesondere in der Ferienzeit, kommt es zu Einsätzen der Bundes- und Landespolizei, auch in Mecklenburg-Vorpommern, durch Bahnstromunfälle von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich enden. Eine der größten Gefahren an Bahnanlagen stellt der bis zu 15.000 Volt starke Strom, der durch die Oberleitungen der Bahn fließt, dar. Hierbei muss man nicht einmal die Oberleitung berühren.

Das bloße Annähern kann zu einem lebensbedrohlichen Stromüberschlag führen. Zu den häufigsten Ursachen gehören das Klettern auf Waggons oder Strommasten und das S-Bahn-Surfen. Erst vor zwei Wochen konnte in Rostock ein 13-Jähriger festgestellt werden, der versucht hatte, mit der S-Bahn von außerhalb mitzufahren. Das wurde rechtzeitig bemerkt und damit Schlimmeres verhindert.

Aber auch spielende Kinder am Gleis oder das Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen auf die Schienen führen regelmäßig zu Einsätzen der Polizei. Von daher lautet der wichtigste Grundsatz: Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Es ist verboten, sie zu betreten. Auch bei dem Gedanken, dass die Gefahr bei einem Foto bzw. Selfie im Gleis oder das Abkürzen über die Gleise berechenbar ist, droht hier eine lebensgefährliche Gefahr.

Züge können nicht ausweichen und haben mitunter einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern. Auch die hohe Geschwindigkeit und die Tatsache, dass man die Züge erst spät hört, sollte nicht unterschätzt werden.

Damit die Ferien und der Urlaub nicht zum Albtraum appelliert die Bundespolizei an die Eltern:. Sensibilisieren sie Ihre Kinder für die Gefahren, damit Schlimmeres vermieden werden kann.


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