Bundesrat beschließt Entlastung von Pflegeangehörigen

5. Dezember 2019

Der Bundesrat hat mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt. Demnach können Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen über 100.000 Euro an den Kosten der Pflege beteiligt werden, wenn die eigenen Mittel der zu pflegenden Person dazu nicht ausreichen.

„Das ist ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Wir sichern damit alle Klein- und Normalverdiener gegen das Risiko ab, im Fall der Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet zu werden“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Es ist ohnehin schon eine große innere Belastung, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden und möglicherweise sogar in ein Pflegeheim müssen. In solch einer Situation ist es besonders hart, die Einkommensverhältnisse offenlegen und zum Teil in erheblichem Maße Unterhalt leisten zu müssen. Ich bin mir deshalb sicher, dass unsere Entscheidung von vielen Menschen als Erleichterung empfunden wird“, meint die Ministerpräsidentin.


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