Bundestag beschließt Impfpflicht gegen Masern

14. November 2019

Der Bundestag hat heute mit deutlicher Mehrheit die Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Mit dem Masernschutzgesetz will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können.

Auch Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Damit die Bevölkerung einschließlich der nicht geimpften Menschen komplett gegen Masern geschützt ist, müssen der Weltgesundheitsorganisation zufolge 95 Prozent der Menschen immunisiert sein.

In Deutschland liegen die Quoten in allen Bundesländern allerdings deutlich darunter.


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