Chefs von Backfirma sollen Geld in die Schweiz geschleust haben

2. April 2021

Weil sie Geld am Fiskus vorbei geschleust und in der Schweiz versteckt haben sollen, müssen sich zwei Geschäftsleute einer Bäckerei von der Mecklenburgischen Seenplatte und ihr Steuerberater in Kürze vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft der 54-jährigen Frau und zwei 56 und 76 Jahre alten Männern „gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in zwölf Fällen“ vor. Der finanzielle Schaden wurde mit 1,3 Millionen Euro angegeben.
Wie das Landgericht Schwerin, bei dem der Schwerpunkt der Wirtschaftskriminalität liegt, mitteilte, waren die Frau und der 56-Jährige von 2007 bis 2011 alleinige Gesellschafter der betroffenen Backfirma aus Neustrelitz. Der 76-Jährige aus Hamburg sei damals ihr Steuerberater gewesen. In dieser Eigenschaft hätten sie immer wieder „erhebliche Bargeldeinnahmen aus den Filialen bewusst nicht im Kassenbuch und der Buchführung erfasst .“ Das Ziel: Diese sollten nicht besteuert werden.

Das an der Kasse vorbeigeschleuste Bargeld sollen die Angeklagten selbst oder über einen „Bevollmächtigten“ meist in die Schweiz transportiert und dort auf ein Konto eingezahlt haben. Damit seien Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuern hinterzogen worden, was sich letztlich allein in diesem Anklagezeitraum auf rund 1,3 Millionen Euro summierte.

Für den Prozess sind bisher zehn Verhandlungstage bis 16. Juni geplant. Die Backfirma mit 19 Filialen hatte auch 2020 für Schlagzeilen gesorgt. Im Zuge der Corona-Krise hatten die Betreiber eine „Insolvenz in Eigenregie“ für die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ angemeldet. Zwei Filialen in Neustrelitz und Neubrandenburg wurden bereits geschlossen, die Firma in eine GmbH umgewandelt.

In den anderen Filialen und der Produktion zwischen Altentreptow, Lychen in Brandenburg, Mirow und Waren an der Müritz backen und verkaufen die etwa 160 Mitarbeiter weiter. Mit einem Urteil rechnet das Landgericht, abhängig von den Einlassungen der Beschuldigten, nicht vor Mitte Juni.


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