Corona-Hürden für Veranstaltungen an der Seenplatte gelockert

22. Juli 2021

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine weitere Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen. Sie geht auf eine Empfehlung des Wirtschaftsministeriums zurück und wird das Antragsverfahren für Veranstaltungen erleichtern. Danach wird auf Grundlage der Allgemeinverfügung für Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte Veranstaltungen eine generelle Erlaubnis erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der jeweilige Markt muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Zahl der teilnehmenden Personen darf nicht überschritten werden. Ein Hygienekonzept muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingereicht werden.

Die konkreten Zahlen und die Lockerungen betreffen Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 1.250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 2500 Personen. Für Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern gilt die generelle Erlaubnis jedoch nicht. Nach wie vor ist dafür das Genehmigungsverfahren beim Gesundheitsamt einzuhalten. Die Details zu den Personenzahlen und sonstigen Voraussetzungen stehen auf der Internetseite des Landkreises unter Corona (Allgemeinverfügungen).


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