Corona: Landkreis erlässt weitere Allgemeinverfügung

24. November 2020

Landrat Heiko Kärger hat heute eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor Infektionen von Kindern und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erlassen. In diesen Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sind damit ab sofort der Besuch und Aufenthalt von Dritten untersagt. Das betrifft beispielsweise Lehrkräfte oder Trainer für die musikalische Früherziehung, für die Fremdsprachenerziehung oder für Sportangebote. Davon betroffen sind ebenso Fotografen.

Auch ihnen ist das Betreten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege nunmehr untersagt. Ausgenommen davon sind erforderliche sozialpädagogische oder heilpädagogische Angebote.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die registrierten Neuinfektionen in den zurückliegenden Tagen auf einen steigenden Inzidenzwert hinweisen. Mehr und mehr treten auch in Kindertageseinrichtungen und in den Kindertagespflegestellen Infektionen auf. Erzieherinnen und Erzieher oder Kinderkindertagespflegepersonen müssen dann in Quarantäne. Damit wird die Kindertagesbetreuung stark gefährdet. Mit der neuerlichen Festlegung soll ein weiterer vermeidbarer Eintrag des Corona-Virus verhindert werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht. Sie tritt am 25. November in Kraft.


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