Corona: Stadt gibt Hinweise zur Bürgermeisterwahl

2. September 2020

Auch bei der Bürgermeister-Wahl in Waren am 13. September müssen Corona-Regeln beachtet werden: So gelten in den einzelnen Wahllokalen die vorgeschriebenen Abstandsregeln von 1,5 Metern sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit Attest sind hiervon ausgenommen). Generell wird den Wählern empfohlen, die Briefwahl zu nutzen, um ein erhöhtes Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Wähler, die sich in Quarantäne befinden, können mittels Briefwahl an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Dazu kann ein formloser Antrag bei der Einwohnermeldebehörde per Brief oder E-Mail gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Wähler versandt. Sollten Wähler Erkältungssymptome aufweisen, so ist gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 LKWO M-V die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum 11. September 2020, 13:00 Uhr bzw. am Wahltag, 13. September 2020, bis 15:00 Uhr (§ 19 Abs. 3 Satz 3 LKWO M-V) zulässig. Ist dies der Fall, wird darum gebeten, eine bevollmächtigte Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen zu entsenden.

Des Weiteren ist in jedem Wahllokal ein Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion bereitgestellt. Vor Betreten der Wahlkabine sollten die Hände desinfiziert werden.

Mindestens alle zwei Stunden wird das Wahllokal durchgelüftet. Die vorhandenen Kugelschreiber (gerne können auch eigene Kugelschreiber benutzt werden) in den Wahlkabinen, die Wahlurne und die Tische werden regelmäßig desinfiziert.

Es ist vorgesehen, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Wählern im Wahllokal aufhält. Den Zugang regelt der Wahlvorsteher des jeweiligen Wahllokals. Sollte es auf Grund dessen zu Warteschlagen vor dem Wahllokal kommen, ist natürlich auch da der Abstand einzuhalten.


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