Corona stellt auch Abfallentsorgung vor Herausforderungen

3. April 2020

Die Corona-Epidemie und die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellen auch die Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern vor besondere Heraus­forderungen. Zum einem fällt mehr Abfall an, weil sich deutlich mehr Menschen als sonst zu Hause aufhalten. „Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen, sind Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung gerade wichtiger denn je“, appelliert Umweltminister Till Backhaus an die Bevölkerung. Viele nutzen die Corona-Zwangspause zudem auch, um Keller und Dachböden zu entrümpeln. Auch hier mahnt der Minister, die Abfallentsorgungssysteme nicht über Gebühr zu strapazieren.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Abfallentsorgung von Haushalten, in denen infizierte Personen, begründete Verdachtsfälle oder sonstige Personen in häuslicher Quarantäne leben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt.

Für diese Haushalte rät das Umweltweltministerium gemäß den Empfehlungen des RKI zu folgendem Umgang mit Abfällen – auch wenn bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontami­nierten Gegenständen angesteckt haben:

Neben dem Restmüll sind auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne (graue Tonne) zu entsorgen.
Sämtliche Abfälle, die durch das Virus kontaminiert sein könnten, sind in Abfallsäcken zu entsorgen. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher sind nicht lose in Abfalltonnen zu werfen.

Abfallsäcke sind sicher zu verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstich­sicheren Einwegbehältnissen zu verpacken.
Müllsäcke sind möglichst sicher zu verstauen, so dass keine Tiere damit in Kontakt kommen.
Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sind nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt zu entsorgen.

Für alle anderen privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine infizierten Personen, keine begründeten Verdachtsfälle und auch keine sonstigen Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Es gelten die entsprechenden Hinweise des Abfallentsor­gers.


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