Corona-Verstöße vor Gericht – Richterin hörte „bunte Geschichten“

30. Januar 2021

Wer gegen die Corona-Einschränkungen wie Kontaktverbote verstößt, dem hilft manchmal auch kein Einspruch gegen das dann folgende Bußgeld. Das wurde jetzt am Amtsgericht Neubrandenburg deutlich. Es war das erste Mal, dass drei solcher Fälle überhaupt bis vor Gericht gelangten – bei 220 Ordnungswidrigkeiten, die bisher allein in Neubrandenburg bereits geahndet worden sind.
Die Palette reicht vom Maskenverstoß bis zur Feier oder größeren Treffen als erlaubt. Die Bußgelder können zwischen 25 über 150 bis 25 000 Euro hoch sein, wie das Ordnungsamt mitteilte. Die Regel sei aber, dass beim ersten Verstoß die unterste Grenze angewandt wird.
So war es auch bei den drei Leuten, die sich nun vor Gericht verantworten sollten.

Besonders bunt stellte ein 41-jähriger Neubrandenburger seinen Fall dar. Er sei im April in der Wohnung unter seiner Wohnung gewesen, weil er „eine Pflegeerlaubnis für den Mieter dort hat.“ Da er endlich eine Arbeit in Aussicht hatte, sollte ein Bekannter das Waschen und Baden des Nachbarn übernehmen. Und da habe er dem doch alles zeigen müssen. Auch seine Freundin musste noch dabei sein.

Für die Beamten stellte sich das aber anders dar. Nachbarn hörte viel Krach aus der Wohnung und riefen die Polizei. „Die haben uns angesch….“, nannte es der Beschuldigte.

Ein Polizist berichtete das so. Die vier Leute in der Wohnung des zu Pflegenden seien „mittelgradig betrunken“ gewesen und auf dem Tisch stand reichlich Schnaps und Bier. Der Mieter habe die Beamten bepöbelt.

Somit wollte Richterin Birgit Hensellek der Darstellung mit der Pflege nicht so recht glauben. Ja man habe erst alles erklärt und das dann begossen, sagte der Beschuldigte. Dann war klar, entweder er nimmt den Einspruch zurück und zahlt 150 Euro plus Bearbeitungskosten oder es wird noch teurer, wenn es ein Urteil geben muss. Zähneknirschend nahm der Mann den Einspruch zurück – nun werden es etwas mehr als 200 Euro.

Und auch der zweite Beschuldigte, der bei einer illegalen Grillparty in Neubrandenburg ertappt worden war, nahm seinen Einspruch zurück, erst kurz vor Verhandlungsbeginn – und zahlt.

Außerdem sollte ein 23-jähriger Beschuldigter erklären, warum er im April mit Freundin und etwa acht Bekannten an einem Tankstellentreff war. Ihr Pech: Der Ordnungsamtsleiter musste dort entlang und sah die illegale Truppe ohne Sicherheitsabstand. Die Polizei nahm die Personalien auf – es gab für alle Bußgelder von 150 Euro. Der Beschuldigte legte Einspruch ein. Er habe nur getankt und sei auf dem Weg zum Auto gewesen.

„Das glaube ich ihnen nicht“ sagte die Richterin. Denn schließlich hätten acht der neun Teilnehmer schon ihre Bußgelder bezahlt, sogar die Freundin des Beschuldigten. Ein Urteil in dem Verfahren gab es noch nicht. Mitte Februar sollen noch Bekannte als Zeugen gehört werden. Generell seien Einsprüche gegen die Ordnungswidrigkeiten aber selten, hieß es.


Eine Antwort zu “Corona-Verstöße vor Gericht – Richterin hörte „bunte Geschichten“”

  1. Geiling sagt:

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage können auf 1 Personen auch mehrere Bußgelder verhängt werden?