Darknet und Bitcoins: Wesenberger bestellte und verteilte Amphetamine mit Komplizen

3. August 2018

Darknet und Bitcion sind auch an der Seenplatte keine Unbekannten: Wie unbürokratisch man über das Internet Drogen beziehen kann, wurde jetzt in einem Verfahren am Landgericht Neubrandenburg deutlich.

Verantworten musste sich ein inzwischen 30 Jahre alter Mann aus Wesenberg bei Neustrelitz, der mit zehn Komplizen aus mehreren Orten der Seenplatte eine anscheinend gut funktionierende Drogenbande gebildet haben soll.

Das Drogennetz war im Mai 2017 bei einem Großeinsatz der Polizei in Neubrandenburg, Neustrelitz bis nach Wesenberg aufgeflogen. Jetzt bekam der 30-Jährige vier Jahre Freiheitsstrafe dafür. Wie Richter Henning Kolf bei der Verurteilung sagte, habe der Wesenberger das Gros der Amphetamine über das sogenannte Darknet – einem abgetrennten Bereich des Internets, der schon mehrfach in die Schlagzeilen geraten ist – bezogen. Dort habe er mit der imaginären Währung „Bitcoin“ bezahlt.

Insgesamt sechs Fälle von gewerbsmäßigen Drogenhandel, illegalen Besitz und illegalen Erwerb konnte die Kammer dem jungen Mann für fünf Monate nachweisen. Die Beweislage war derart dicht, dass der Angeklagte am vorletzten Prozesstag noch ein Geständnis ablegte.

Dabei legte er dar, dass er vor mehr als zehn Jahren schon eine komplizierte Operation an der Hüfte hatte. Da er in der Folge weiter Schmerzen hatte, nahm er seit seinem 17. Lebensjahr Amphetamine, die dies linderten. Irgendwann muss er dann wohl gedacht haben, wenn man mehr bestellt, kann man mit dem Erlös, den eigenen Konsum finanzieren und vielleicht auch noch mehr.

Gesagt, getan. Die Umschläge mit der Substanz – etwa 1,50 pro Gramm, sagte der Richter – ließ sich der Angeklagte selbst, aber auch an Angehörige und Bekannte schicken, die er dort abholte. Das beobachtete die Polizei und hörte auch Telefongespräche mit.

„Gestreckt habe ich das aber nicht“, sagte er bei der Verurteilung. Laut Richter habe er die Drogen – insgesamt 3502 Gramm mindestens – wohl für 2,50 bis 3 Euro das Gramm weiterverkauft. Das „Verdünnen“ habe er Komplizen überlassen. Die Begründung des Verurteilten – seine Krankheit – habe man „zur Kenntnis genommen“, sagte der Richter.


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