Der Fall Olijnyk/Awo Müritz landet beim Oberlandesgericht: Verhandlung mit vielen Zeugen

29. Januar 2019

Nach monatelangem Warten geht der Rechtsstreit zwischen dem Kreisverband Müritz der Arbeiterwohlfahrt und ihrem früheren Spitzenpersonal am morgigen Mittwoch in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock hat zu einer Berufungsverhandlung geladen. Ab 14 Uhr werden aber diesmal nicht nur Peter Olijnyk als Ex-Geschäftsführer der Müritz-Awo und Anwalt Peter-Michael Diestel erwartet.
Wie „Wir sind Müritzer“ im Vorfeld erfuhr, ist der gesamte frühere Vorstand von Götz-Peter Lohmann über Heiner Dittrich bis Heike Daut für Zeugenaussagen einbestellt worden. Der Rechtsstreit sorgt seit 2016 weit über die Müritz-Region hinaus für Schlagzeilen (WsM berichtete).

Als öffentlich bekannt wurde, dass sich Olijnyk als AWO-Geschäftsführer ein vergleichsweise sehr hohes Gehalt – 150 000 Euro im Jahr plus „Tantiemen“ sowie weitere Vergünstigungen – „organisiert hatte“, war die Entrüstung im Landes- und im Bundesverband sehr groß. Es folgte eine fristlose Entlassung, gegen die der damals 68-Jährige klagte und auch gleich mehrere hunderttausend Euro an Entschädigung forderte.

Das Landgericht Neubrandenburg wies die Klage allerdings 2017 ab. Die Vereinbarungen hätten zwei unabhängige Unterschriften tragen müssen, das war laut Gericht nicht der Fall. Die Verträge hatte Vorstandsvorsitzender Lohmann unterschrieben, im Gegenzug soll Olijnyk Lohmann Verträge unterschrieben haben, wonach dieser als Psychologe für die AWO an der Müritz tätig wurde.

Der AWO-Landesverband sprach von einem „perfiden System Oljnyk/Lohmann.“ Der damalige Vorstand schien sehr erstaunt, dass über Jahre mehrere hunderttausend Euro für die Psychologentätigkeit gezahlt wurden, ohne dass wohl eine Abrechnung bekannt war.

Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte „Ex-Manager“ Olijnyk zur Rückzahlung von 390 000 Euro an zu viel gezahltem Gehalt, ließ sich aber nicht darauf ein, den alten Vorstand als Zeugen anzuhören. Dagegen legte Diestel Berufung ein. Nun will das OLG die „Sach- und Rechtslage“ noch einmal ausführlich erörtern, samt Ex-Vorstand. Experten rechnen damit, dass noch einmal ein Versuch für einen Vergleich unternommen wird, messen dem aber wenig Erfolgsaussichten bei.

Dem Vernehmen nach soll der alte Vorstand von den Gehaltszahlungen für Olijnyk gewusst haben, aber schriftlich wurde bisher nichts vorgelegt, was dies gerichtsfest erhärten würde. Da der Prozess erst um 14 Uhr beginnt, ist es möglich, dass noch keine Entscheidung fällt. Bei ähnlichen Verfahren bekamen beide Seiten nach einer solchen Erörterung mit Zeugen noch einmal eine Chance zur schriftlichen Stellungnahme, bevor in Rostock ein Urteil fällt. Dazu würde es dann einen Verkündungstermin geben.


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