Der neue Alltag in den Restaurants der Müritz-Region

18. Mai 2020

Viele Restaurants und Gaststätten der Müritz-Region haben bereits wieder geöffnet, andere werden in der nächsten und übernächsten Woche dazukommen, wenn die Hotels mit beschränkter Kapazität ihre Pforten öffnen können und wieder mehr Touristen im Land unterwegs sind. Auch wenn die Öffnung jetzt doch schneller als erwartet kam,  ist die Freude groß, jetzt oder bald wieder Gäste empfangen zu dürfen. Doch einfach ist es für die Betreiber nicht. Hier mal eine Schilderung von Birte Nagel vom Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburgische Seenplatte (Dehoga):
„Von Normalität sind wir noch weit entfernt, denn die von der Landesverordnung vorgegebenen Schutzmaßnahmen für die Gastronomie bedeuten für die Gastgeber, aber auch für die Gäste strenge Regeln, die zwingend eingehalten werden müssen und zum Schutz und für die Gesundheit aller dienen.

Will man derzeit ein Restaurant besuchen, ist eine telefonische oder schriftliche Reservierung vorab notwendig mit einer zusätzlichen Registrierung mindestens einer Kontaktperson im Restaurant. An einem Tisch dürfen max. sechs Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten Platz nehmen.

Der Mindestabstand zwischen den Gästen (Stühlen, nicht Tischen) muss mindestens 1,5 Meter betragen. Das bedeutet, dass in den meisten Restaurants und auf den Terrassen oft nur ca. 50% der Plätze belegt werden können.

Tische dürfen nicht in Laufwegen, also auf dem Weg zu Toiletten und Ausgängen stehen. Damit sich keiner direkt auf den Laufwegen entgegenkommt, sollen Einbahnstraßen- und Wegeleitsysteme eingeführt werden.
Den Gästen muss im Eingangsbereich und nach Toilettenbesuchen Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Jeder, der in den vergangenen Wochen einmal Desinfektionsmittel gekauft hat, weiß wie rasant die Preise dafür angestiegen sind. Auch den Mitarbeitern muss dieses, wie auch Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden, Reinigungspläne müssen angepasst werden.

So steht auch in den Schutzmaßnahmen, dass regelmäßig alle Handläufe, Treppengeländer, Türklinken, Toiletten und auch die Stühle und Tische nach dem Verlassen der Gäste desinfiziert werden müssen. Einmalsets sind zu verwenden. Büffetangebote sind aktuelle nicht erlaubt.

Alle nicht notwendigen Gegenstände sind vom Tisch zu entfernen, ebenso wie Salz und Pfefferstreuer, die auf Wunsch gereicht und nach Benutzung, genau wie Speisekarten desinfiziert werden müssen.
Das alles bedeutet nicht nur einen höheren Wareneinsatz, sondern auch einen höheren Personaleinsatz, um diese Regeln einzuhalten.

Das Positive daran ist, dass für viele die Kurzarbeit bald beendet ist. Das Negative, dass einige ihrem Dienst und besonders Schichtdienst aufgrund der derzeit noch eingeschränkten Kinderbetreuung noch nicht wieder ausüben können.
Gäste, die das Restaurant betreten und die die Toiletten aufsuchen, haben einen Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die erst am Tisch abgenommen werden darf und zum Verlassen wieder aufgesetzt werden muss.

Auch die Vorgabe, dass Speisen und Getränke zum Mitnehmen aus gastronomischen Einrichtungen erst mit einem Abstand von 50 Metern vom Objekt verzehrt werden dürfen, ist nach wie vor gültig.

Diese Auszüge aus den Schutzmaßnahmen empfinden viele leider als übertrieben, doch möchten wir noch einmal an das Verständnis der Gäste appellieren, die Vorgaben einzuhalten und auch den Hinweisen Folge zu leisten.
Die Gastgeber, die weiterhin um das Überleben des Betriebes kämpfen müssen, hilft es nicht, wenn Gäste sie belehren oder gar beschimpfen, wie es leider mehrfach schon geschehen ist. Bei einer Kontrolle zahlen im schlimmsten Falle beide Seiten die Straf- oder Bußgelder.

Alle Verordnungen und Maßnahmen dienen dem eigenen Schutz, dem der Mitarbeiter und Unternehmer, deren Familien und nur so ist es möglich, dass wir nicht eine erneute Verschärfung der Maßnahmen oder sogar Schließungen riskieren, sondern dass wir der Normalität schrittweise, aber stetig näherkommen.“


Kommentare sind geschlossen.