Der qualvolle Tod eines Waschbären

19. November 2017

Wer macht denn so etwas? Nach einem Hinweis haben Polizisten in Ihlenfeld einen Waschbären gefunden, der mit der linken Pfote in einem Tellereisen gefangen war.

Bei dem Tellereisen, auch Fangeisen genannt, handelt es sich um eine verbotene Falle zum Fang von Raubtieren. Die Klaue eines Tellereisens ist, wie auch im vorliegenden Fall, an einer längeren Metallschnur befestigt. Am Ende jener Schnur befindet sich ein Mechanismus, der an einem starren Gegenstand befestigt wird, wie beispielsweise einem Baum, so dass das gefangene Tier örtlich gebunden ist.

Der unbekannte Täter befestigte das Tellereisen nicht, so dass der Waschbär samt der Fangeinrichtung zum späteren Auffindeort gelangte und dort verletzt liegen blieb.

Der Waschbär konnte nur noch von seinen Qualen erlöst werden.

Das Tellereisen wurde sichergestellt. Es wurde Strafanzeige gegen den noch unbekannten Täter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Aufgrund der Tatsache, dass ein Tellereisen keine sofort tötende Wirkung beim gefangenen Wirbeltier zu Folge hat, sondern mit qualvollen und langanhaltenden Schmerzen verbunden ist, wurde das Verwenden des Fanginstruments am schon im Jahr 1995 im Bereich der EU verboten.


Eine Antwort zu “Der qualvolle Tod eines Waschbären”

  1. Schulz sagt:

    Sowas müsste hart bestraft werden, da es um Tierschutzverstoß § 17 besteht/ handelt. Als ehrenamtlicher Tierschützer & Tierfreund ( 8 Jahre mitter weile) verabscheue wir sowas in unsere Gesellschaft.