Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern stärken

6. April 2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern. Der Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern zeigt, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals seitens der Landesregierung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung, der Frage des Wahlalters bei den Landtagswahlen, bei Beteiligungsrechten in kommunalen Angelegenheiten sowie bei der Beteiligung in Schulen.

„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Mecklenburg-Vorpommern ist hier aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Andere Bundesländer sind wesentlich weiter, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht. Hier sollte Mecklenburg-Vorpommern von den vielen guten Beispielen anderer Bundesländer lernen. Wir fordern Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen mehr Geltung zu verschaffen. Wir würden es begrüßen, wenn sie sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklicher als bisher in der Landesverfassung abzusichern. Hier hat Hessen mit seiner Verfassungsreform im letzten Jahr deutliche Maßstäbe gesetzt. Zudem sollte das Wahlalter neben der kommunalen auch auf der Landesebene auf 16 Jahre abgesenkt, und in der Kommunalverfassung verpflichtende Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche festgeschrieben werden. Und auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Handlungsempfehlungen: So sollten Schülerinnen und Schüler an Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können sowie Schülervertretungen bzw. der Landesschülerrat dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.

Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.


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