Diebstahl von Bootsmotoren nach DNA-Treffer aufgeklärt

17. Mai 2019

Nach knapp drei Jahren steht der Diebstahl von insgesamt sieben Bootsmotoren in Plau kurz vor der Aufklärung. Ein DNA-Spurenabgleich führte die Kriminalpolizei auf die Spur eines heute 27-jährigen Tatverdächtigen. Dem Mann wird nun vorgeworfen bei 11 Diebstählen an Bootsanlegern im September 2016 am Plauer See beteiligt gewesen zu sein, bei denen 7 zum Teil teure Außenbordmotoren gestohlen wurden. Zudem sind bei den anderen vier Diebstählen maritime Gegenstände entwendet worden.

Die Kriminalpolizei schätzt den entstandenen Schaden auf ca. 16.000 Euro.

Bei der Spurensuche am Tatort fand der Kriminaldauerdienst seinerzeit DNA- Material des mutmaßlichen Täters, das zur kriminaltechnischen Auswertung ins LKA gebracht wurde.

Allerdings war ein Abgleich in der DNA-Datenbank zunächst nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt keine Vergleichsspuren vom Verdächtigen vorhanden waren. Der Fall bekam erst eine Wende, als der Mann in der Folgezeit wegen einer anderen Straftat erkennungsdienstlich in einer anderen Polizeidienststelle behandelt wurde.

Dabei ist ihm auch eine DNA- Probe entnommen worden, die nun mit der in der Datenbank erfassten Probe verglichen werden konnte. Dabei zeigte sich eine Übereinstimmung mit der im September 2016 in Plau gesicherten Spur, die dem 27-Jährigen eindeutig zugeordnet werden konnte.

Dadurch können die Ermittlungen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, die bis dato gegen unbekannt geführt wurden, nun wieder aufgenommen werden.

Der Beschuldigte hält sich derzeit nicht in Mecklenburg-Vorpommern auf. Die Kriminalpolizei in Plau ermittelt derzeit seinen tatsächlichen Aufenthaltsort. Unklar ist derzeit noch, ob der Tatverdächtige Komplizen hatte.


Eine Antwort zu “Diebstahl von Bootsmotoren nach DNA-Treffer aufgeklärt”

  1. meckerkopp sagt:

    Meckerkopp
    das ist schön, von einem Fahndungserfog zu hören.
    Hoffentlich schreckt es potentielle Täter ab.
    Noch schöner wäre es , wenn man erfahren würde, wie dieser Täter bestraft wird.
    MfG