Diskussionen um Notarzt-Urteil

5. Februar 2015

Auch an der Müritz wird dieser Strafbefehl heißt diskutiert, vor allem unter Notärzten, Rettungsassistenten und Feuerwehrleuten: Ein Notarzt war zu einem zweijährigen Mädchen geeilt, das etwas verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Dafür wurde er jetzt bestraft.

Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen. Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten ihn an.

UnfallJetzt flatterte dem Notarzt ein Strafbefehl vom Amtsgericht Neuburg a. d. Donau über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung ins Haus. Schlimmer noch: Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, ihm droht damit auch der Führerscheinentzug für sechs Monate.

Der Notarzt hat nach eigenen Angaben in den letzten 23 Jahren insgesamt 5500 Einsätze gefahren.

Da fragen sich jetzt viele Retter: Lieber langsam zum Einsatz, um keine Strafe zu riskieren, oder schnell zu den Notfällen eilen, aber damit sogar den Führerschein aufs Spiel setzen.


5 Antworten zu “Diskussionen um Notarzt-Urteil”

  1. G. Neue sagt:

    Was sind das nur für Richter, die so eine Anzeige überhaupt zulassen?
    Die Leute, die das zur Anzeige gebracht haben, müssten bestraft werden.
    Nach so einem Urteil erhebt sich die Frage: Wozu haben wir eigentlich Martinshorn und Blaulicht?

  2. Schröder, Ina sagt:

    Diese sich bedrängt fühlenden Autofahrer werden vielleicht auch mal einen Notarzt brauchen und sich dann bestimmt beschweren, wenn er zu spät kommt. Wir haben mal in der Fahrschule gelernt, bei einem Noteinsatz mit Blaulicht rechts ran zu fahren und anzuhalten. War gar nicht so schlecht.

  3. Mikki sagt:

    Gibt es ein Video zu dieser Sache? Ansonsten ist es wohl schwer zu beurteilen, wer nun richtig oder falsch gehandelt hat. Ich habe auch schon erlebt, wo besonders ‚jungen‘ Blaulichtfahrer drauf los fahren, ohne zu überlegen ob der andere Verkehrsteilnehmer überhaupt eine Möglichkeit hat in diesen Moment irgendwo Platz zu machen. Deswegen möchte ich hier kein Urteil darüber abgeben, wer nur im Recht oder Unrecht war.

  4. Johannes Vlach sagt:

    Mit einer jährlichen Fahrleistung von ungefähr 60.000km bin ich wirklich viel im Auto unterwegs. So oft, wie ich in letzter Zeit erleben muss, dass einem Blaulichtfahrzeug (mit Martinshorn) kein Platz mehr gemacht wird – weder von LKW-Fahrern, die ja eigentlich Profis sein sollten – noch von PKW Verkehrsteilnehmern, muss ich mich schon sehr wundern, dass nicht mal umgekehrt solchen Verkehrsteilnehmern eine ordentliche Strafe aufgebrummt bzw. der Führerschein entzogen wird. Blaulicht mit Martinshorn heißt für mich: Sofort Straße frei machen und anhalten! Das gilt heute scheinbar für die Allerwenigsten, habe ich das Gefühl. Natürlich kann es sein, dass ein Notarztwagen auch mal so fährt, dass sich der entgegen Kommende genötigt fühlt. Aber da möchte ich doch mal die Frage stellen dürfen: Wenn das eigene Kind oder Enkelkind zu Hause einen schlimmen Notfall hat, bei dem es wohlmöglich auch noch um Leben und Tot geht – wer würde dann auch nur im Ansatz darüber nachdenken, ob man sich gerade vom Notarztwagen genötigt gefühlt hat oder nicht ? Und noch dazu in einem Auto geschützt sitzend auf der Straße – mit dem man sowieso lt. StVO angehalten haben sollte?! Ich bin wirklich dankbar für jeden Notarzt den wir haben und der anderen hilft. Diese Menschen anzuzeigen und dafür zu sorgen, dass sie ihrer so notwendigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen dürfen, ist nicht gerade sinnbehaftet! Auch wenn es in dem speziellen Fall, den ich nicht kenne, vielleicht wirklich grenzwertig war, was die Fahrweise des Arztes angeht – diese Leute sind Helden, im wahrsten Sinne des Wortes – genauso wie Feuerwehrleute. Und die würde auch keiner ernsthaft verklagen wollen, weil sie eine Wand einreißen, um das dahinter brennende Feuer zu löschen! Beim Notarzt kommt es manchmal auf Sekunden an! Bitte mal drüber nachdenken, wenn man das nächste Mal wieder in Eile ist und ausgerechnet dann auch noch Blaulicht entgegen kommt….

  5. Hannelore sagt:

    Wie wuerde sich die Person, die Anzeige erstattet hat, verhalten, wenn der Notarzt in gleicher Situation nicht schnell genug bei ihm persoenlich eintreffen wuerde, weil der Notarzt zu „langsam“ unterwegs war, wegen hohem Verkehrsaufkommen? Jeder Verkehrsteilnehmer sollte unverzueglich zur Seite fahren, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist.