Döner-Einbruch: Verteidiger will „maximal Bewährungsstrafe“ 

23. Oktober 2018

Der spektakuläre Einbruch in einen Döner-Imbiss in Neubrandenburg, bei dem ein Täter erschossen wurde, hätte nicht tödlich enden müssen. „Ich habe gedacht, der Einbrecher hat eine Waffe“, sagte der 33 Jahre alte Polizist vor dem Neubrandenburger Landgericht, der nach der Pfeffersprayattacke den tödlichen Schuss am 1. März abgegeben hat. Der Angreifer hatte damals „Tierabwehrspray“ benutzt, weil er „gerade auf Bewährung war“ und flüchten wollte. (WsM berichtete).
Der Beamte wurde im Gericht verdeckt angehört, weil er und seine Vorgesetzten noch immer Angst vor einer Verfolgung haben – nur sein Schattenbild hinter einer Leinwand gelangte in den Gerichtssaal.

Nun wird das Landgericht den Fall aber bald abschließen: Am 30. Oktober soll das Urteil gegen die beiden 40 und 27 Jahre alte Angeklagten, Männer aus der türkischen Berliner Szene, fallen. Inzwischen haben Staatsanwaltschaft und der erste Verteidiger aus Berlin ihre Plädoyers gehalten.

Und da gibt es einen großen Unterschied: Der Verteidiger des 27-Jährigen, ein Freund des Getöteten, würde „maximal eine Bewährungsstrafe“ für seinen Mandanten als berechtigt ansehen. Das wären höchstens zwei Jahre Haftstrafe.

Nach Auffassung des Anwaltes war dies nicht ein schweres Verbrechen, wie räuberischer Diebstahl, sondern nur einfacher Einbruch. Man habe nach einem Tipp aus der Szene im Keller nur so eine Art Schwarzgeld stehlen wollen. Vielleicht hätte auch niemand eine Anzeige erstattet.

Die Einbrecher hatten die Tat bereits gestanden. Sie wollten wohl rund 100 000 Euro in einem Spielautomaten in Keller des Döner-Restaurants in der Oststadt finden. Dann kamen sie „nur mit 35 000 Euro“ und Schmuck aus dem Keller. Als die alarmierten Einbrecher dort nachts von Beamten gestellt wurden, attackierte ihr Komplize den 33-Jährigen mit dem Pfefferspray.

Die Staatsanwaltschaft sieht das Ganze anders. Der Ankläger forderte je siebeneinhalb Jahre Haft für die 40 und 27 Jahre alten Männer wegen gemeinschaftlichen schweren räuberischen Diebstahls mit Waffen. Zudem hätten beide gewusst, dass ihr Komlize sprühen und fliehen wollte und hätten dies gemeinschaftlich auch getan.

Für den Schützen hat das Urteil große Bedeutung, um mit dem Fall psychologisch langsam abschließen zu können. Nach dem Vorfall war der Beamte drei Monate krank geschrieben, in psychologischer Behandlung und ist seit Juni wieder im Dienst. Allerdings noch nicht wieder im Außendienst.


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