Drese: Besondere Schutzmaßnahmen für Pflegeeinrichtungen

8. April 2020

Das Sozialministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) haben Handlungsempfehlungen mit den wichtigsten Informationen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals in Pflege- und Betreuungseinrichtungen vor dem Corona-Virus veröffentlicht. „Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, auch tödliche Verlaufsformen der Erkrankung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. Deshalb sei die Einhaltung von besonderen Sicherheitsmaßnahmen notwendig.

Drese: „Unbedingt einzuhalten ist das umfassende Besuchsverbot. Das muss auch für die Osterfeiertage gelten. Ich weiß, dass das für viele Pflegebedürftige und ihre Familien schmerzhaft ist, aber unsere strengen Besuchsregelungen für die stationären Pflegeheime von Anfang an haben sich bewährt.“

Zudem sollen laut der Handlungsempfehlungen innerhalb der Einrichtungen die Gruppenaktivitäten reduziert und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter erfolgen. Das Verlassen der Einrichtung ist nur aufgrund besonderer Umstände erlaubt.

„Wichtig ist auch die tägliche Überwachung des Gesundheitszustandes sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch des Personals vor Beginn der Tätigkeit durch die jeweilige Einrichtungs- oder Schichtleitung“, so Ministerin Drese.

Sozialministerium und LAGuS empfehlen allen Beschäftigten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Arbeitszeit. Alle weiteren Personen sollen den Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Kontaktzeit tragen. Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen der Einrichtung bereitgestellt werden.

Bei einer bestätigten COVID-19-Infektion in einer Einrichtung sind alle Maßnahmen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt durchzuführen. Drese: „Für die Versorgung der Infizierten in der Einrichtung ist geschultes Personal ausschließlich dafür freizustellen. Die persönliche Schutzausrüstung bei Kontakt muss FFP-2-Maske, Kittel und Handschuhe umfassen.“

„Um dies umsetzen zu können, brauchen alle Pflegeeinrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl. Wir werden dies weiter beim Bund einfordern. Wir kaufen aber auch als Landesregierung Schutzausrüstung selbst an, die hoffentlich in der bestellten Größenordnung dann auch geliefert wird“, so Drese.

Die Handlungsempfehlungen sind auf www.sozial-mv.de abrufbar.


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