Drese: Brückenteilzeit ist ein echter Fortschritt

28. April 2018

MV-Sozialministerin Stefanie Drese sieht in der geplanten Einführung der Brückenteilzeit eine wichtige Ergänzung des bestehenden Teilzeitrechts. „Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können“, sagte die Ministerin über ein Rückkehrrecht auf Vollzeit nach der Eltern- und Pflegezeit.

Drese: „Es sind immer noch überwiegend Frauen, die Teilzeitangebote in bestimmten Familienphasen nutzen. Für viele hat sich dies zu einer Falle entwickelt. Denn bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch aus der vorübergehenden Teilzeit herauszukommen. Deshalb ist die Brückenteilzeit vor allem für Frauen ein echter Fortschritt und ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung.“

Auch für die Arbeitgeber ergäben sich nach Ansicht der Ministerin Vorteile, da die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts dazu beitrage, dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt wird. In der vergangenen Woche hat dazu die Ressortabstimmung begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.


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