Drese: Rückkehrrecht aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit ist vor allem für Frauen ein echter Fortschritt

19. Juni 2018

Als wichtigen Beitrag zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit begrüßt Sozial- und Gleichstellungsministerin Stefanie Drese den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur so genannten Brückenteilzeit.
„Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten haben damit einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle. Ich begrüße ausdrücklich, dass Beschäftigte vom kommenden Jahr an leichter zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher“, sagte Drese.

Mit der geplanten neuen Brückenteilzeit wird es nach Ansicht der Ministerin einfacher werden, die eigenen Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. „Das ist vor allem für Frauen ein echter Fortschritt und ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung. Denn es sind immer noch überwiegend Frauen, die etwa nach der Eltern- und Pflegezeit in der Teilzeitfalle stecken“, verdeutlichte Drese.

Aber auch für die Arbeitgeber ergäben sich Vorteile, da die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts dazu beitrage, dringend benötigte Fachkräfte zu sichern, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt wird. Er wird nun dem Bundestag zugeleitet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.


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