Drohnenverbot bei Sprengung des Müritz-Hotels

27. September 2017

Die Polizei hat den Betrieb von Drohnen während der morgigen Sprengung des Müritz-Hotels in Klink in einem Sicherheitsradius von 400 Metern verboten. Sie beruft sich dabei auf die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten und habe diese Regelung mit der Luftfahrtbehörde des Landes getroffen.

Zuwiderhandlungen werden geahndet.


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