Eine Frage der Ehre ? – Haftstrafe für Messerstecher

7. Februar 2019

Wie bestraft man jemanden, der auf Streit mit Messerattacken reagiert und hinterher erklärt, er hatte Alkohol getrunken und sich auch deshalb nicht unter Kontrolle. Er habe „den Anderen nur ein bisschen Angst machen wollen?“ Vor diesen Fragen stand jetzt das Landgericht Neubrandenburg. Und der Fall barg viel „politischen Sprengstoff“. Angeklagt wegen versuchter Tötung und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen war ein Mann, der aus Afghanistan stammt und 2013 nach Deutschland kam.
Zu den Opfern zählten im Sommer 2017 sowie im Juni und Oktober 2018 zweimal Syrer, ein Asylbewerber aus Sierra Leone und eine Gruppe Studenten in Greifswald. Um es vorweg zu nehmen: Der nach eigenen Angaben 27-Jährige erhielt jetzt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und soll danach wohl abgeschoben werden.

Doch der Reihe nach: Der Verurteilte wuchs nach eigenen Angaben bis er neun Jahre alt war in Afghanistan auf. Nachdem der Vater gestorben sei, ging die Frau mit vier Kindern in den Iran, berichtete die psychiatrische Gutachterin Peggi Grüneberg. Dort habe der Mann Lesen und Schreiben noch gelernt, aber keinen Schulabschluss gemacht. Afghanen seien im Iran aber nicht so gut gelitten. Nachdem er sich nur über Gelegenheitsjobs über Wasser hielt, ging der „leicht reizbare“ Mann nach Europa. Dort wurde er zuerst in Ungarn registriert, kam 2013 nach Deutschland.

Hier kam er aber auch nicht klar, brach einen Deutschkurs ab und fing an, Alkohol zu trinken. Nachdem er Asyl beantragt hatte, wurde er 2015 nach Ungarn geschickt, wo er zuerst in der EU  registriert worden war. Mit der Flüchtlingswelle Ende 2015 kam der Afghane aber wieder nach Deutschland und nach Mecklenburg-Vorpommern. Doch neben ein paar Gelegenheitsarbeiten bekam er keinen rechten Anschluss, versuchte es eher mit Drogen.

In der Phase passierte die erste Körperverletzung: Im Juli 2017 habe er mit Bekannten in Anklam Alkohol getrunken. Plötzlich habe es Streit mit einer anderen Gruppe am anderen Ufer der Peene gegeben. Als er zu denen ging und schlichten wollte, habe er einen Schlag ins Gesicht bekommen.

„Ich blutete, bin zurückgegangen und habe mein Messer geholt“, sagte er vor Gericht. Weil der Syrer ihn geschlagen habe, habe er ihm „ein bisschen Angst machen wollen.“ Am Ende war der Syrer im Kampf am Oberarm verletzt. „In meiner Heimat ist es üblich, dass man solche Drohungen wie – ich schlitz Dich auf – aus Wut sagt, wenn man vorher geschlagen wird“, erläuterte der Afghane. Er wisse nicht, wie das in Deutschland sei.

Danach fügte er sich aus Wut selbst Schnittwunden am Rücken und am Hinterkopf zu. Er sei auf sich selbst wütend gewesen, weil er sich unter Alkohol nicht unter Kontrolle gehabt habe.

Das blieb so. Im Juli 2018 verfolgte er im Asylbewerberheim in Greifswald einen Zuwanderer aus Sierra Leone, weil dieser ihn provoziert haben soll. Eine Kamera filmte, wie der Täter das Opfer verfolgte und immer wieder zu stechen versuchte. Ein Wachmann trennte die Männer. Auch in dem Fall „ritzte“ sich der Angeklagte. Der Film wurde im Gericht gezeigt.

Parallel zu dem Vorfall war der Asylantrag des Mannes bereits abgelehnt, doch jemand riet dem Afghanen, doch Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen. Diese Klage wurde im September 2018 dann abgelehnt, ab 5. Oktober sollte der 27-Jährige abgeschoben werden, was aber an fehlenden Papieren scheiterte.

Ob es Frust darüber war oder Gewohnheit: Am 10. Oktober hielt sich der Mann wieder am Museumshafen auf. Dort trank er bei Studenten ohne zu fragen von deren Spirituosen und provozierte einen von ihnen, wie eine Zeugin berichtete. Als der Afghane ein Messer zog, kamen zwei Syrer, nahmen es ihm weg und warfen es ins Wasser. „Wir wollten verhindern, dass er Studenten verletzt, sagte einer vor Gericht. So benehme man sich nicht, schon gar nicht im Ausland.

Das war aber noch nicht das Ende. Der aggressive Afghane bedrohte die Studenten mit einer abgebrochenen Flasche und verletzte einen der Syrer, als diese ihn wieder stoppten. Erst Polizisten beendeten das Treiben.

Seither ist der Mann in U-Haft. Vor Gericht bedauerte er, dass er unter Alkohol immer die Kontrolle verlor. Er wolle sich bessern.

Trotzdem verlangte der Staatsanwalt drei Jahre Haft, der Verteidiger wollte nur ein Jahr Gefängnis. „In Deutschland gilt nicht Auge um Auge und Zahn um Zahn“, erläuterte ihm der Richter. Für die Kammer sei klar, der Afghane sei von Rache und Selbstjustiz getrieben gewesen. Nach der Haftverbüßung soll er abgeschoben werden, wobei der Mann manchmal auch von allein den Wunsch geäußert habe, wieder in die Heimat zu gehen, berichtete die Gutachterin.


Eine Antwort zu “Eine Frage der Ehre ? – Haftstrafe für Messerstecher”

  1. Schulz sagt:

    Endlich wird mal gegen die kriminelle Ausländer hart vorgegangen die eine Straftat begangen haben & auch erwiesen ist!
    Deutschland hat solange weggeschaut in solchen Sachen!!
    Man hätte schon vielmehr härter gegen solche Verbrecher vorgehen müssen..
    Wenn man in einem EU – Land ist hat man sich auch entsprechend sich zu unterordnen auch als so genannte Flüchtlinge..