Einführung der 3G-Regel im Personenverkehr sowie am Arbeitsplatz

23. November 2021

Die Landesregierung hat sich heute im Rahmen ihrer Kabinettsitzung auf die Einführung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) im öffentlichen Personenverkehr sowie am Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern verständigt. „Aufgrund des wachsenden Infektionsgeschehens werden weitere Maßnahmen ergriffen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung. Dieser genießt eine hohe Priorität. Überall dort, wo Kontakte ermöglicht werden, müssen wir uns bestmöglich schützen. Hierzu zählt beispielsweise auch der öffentliche Personennahverkehr sowie der Schutz aller Beschäftigten am Arbeitsplatz. Ich weiß, dass dies für alle Beteiligten in der Umsetzung eine große Herausforderung ist. Das wird möglicherweise nicht alles sofort in der Umsetzung funktionieren. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam die Pandemie bekämpfen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer im Anschluss an die Kabinettsitzung in Schwerin.

Ergänzend zu der bereits bestehenden Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP-Maske) regelt das Infektionsschutzgesetz(IfSG – § 28b Absatz 5) nunmehr, dass mit Ausnahme von Schülern sowie in Taxen nur noch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen befördert werden dürfen. „Die Beförderer sind zu stichprobenhaften Nachweiskontrollen verpflichtet. Wichtig und erleichternd für die Umsetzung ist für den ÖPNV, dass die IfSG-Änderung auch Ausnahmen von der 3G-Regelung im ÖPNV für Schülern zulässt sowie stichprobenhafte Nachweiskontrollen ermöglicht“, so Meyer weiter.

Beim Verstoß gegen die 3G-Regeln im ÖPNV handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. „Die Kontrolle zur Einhaltung der Regeln ist damit eine hoheitliche Aufgabe, die die kommunalen Verkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen alleine nicht durchführen können und dürfen. Ähnlich des Vorgehens bei der bisherigen Kontrolle der Maskenpflicht sind Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Verkehrsunternehmen zielführend“, machte Minister Reinhard Meyer deutlich.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz wird die 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Entsprechende Maßnahmen sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vorgesehen. Das bedeutet, dass Beschäftigte entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein müssen, um vor Ort in ihrer Arbeitsstätte tätig zu werden. „Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Überprüfung und Kontrolle der 3G-Nachweise. Neben dem Genesenennachweis oder dem gelben Impfausweis ist vor Ort beispielsweise auch ein Selbsttest möglich. Das bedeutet, der Beschäftigte darf unter Aufsicht beispielsweise eines im Unternehmen Beauftragten, einen Schnelltest durchführen. Das muss vom Arbeitgeber entsprechend dokumentiert werden. Darüber hinaus besteht auch weiter die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests, die im Land an vielen Stellen möglich sind. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnell zu unterbrechen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.


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