Einige Geschäfte dürfen im Kreis sonntags öffnen

19. März 2020

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist das Sonntagsverkaufsverbot aus dringendem öffentlichen Interesse aufgehoben worden. Das gilt für folgende Bereiche: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Blumenläden.
„Wir sind Müritzer“ hat heute ein wenig ‚rumgefragt: Die überwiegende Zahl der Supermarkt-Betreiber möchte davon keinen Gebrauch machen, sondern ihren Mitarbeitern, die derzeit bekanntlich großen Belastungen ausgesetzt sind, wenigstens einen Ruhetag gönnen.
Viele Kunden sehen das übrigens genauso.


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