Einschneidende Coronamaßnahmen – Bund kündigt auch Hilfen an

28. Oktober 2020

Wie bereits berichtet, haben Bund und Länder heute weitere Corona-Maßnahmen beschlossen, damit die Zahl der Infektionen nicht  weiter steigt. Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie im Frühjahr, sind aber dennoch einschneidend. Gleichzeitig wurden heute umfassende Hilfen für betroffenen Unternehmen angekündigt. Hier eine Zusammenfassung der beschlossenen Regeln:

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sollen die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren.
  • Kitas, Kindergärten und Schulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten geöffnet bleiben.
  • Der Schutz von Risikogruppen, also Kranken, Pflegebedürftigen, Senioren und Behinderten, soll verbessert werden. Eine vollständige soziale Isolation soll aber vermieden werden. So sollen Schnelltests „jetzt zügig und prioritär“ in diesen Bereichen eingesetzt werden.
  • Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bürger aufgerufen, unnötige private Reisen zu unterlassen. Dazu gehören nach dem Verständnis von Bund und Ländern auch Besuche von Verwandten.
  • Es soll bundesweit einheitlich ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote geben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
  • Gastronomiebetriebe dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen. Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet.
  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen. Dazu zählen: Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle.
  • Schließen müssen auch Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
  • Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport (alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand). Im Profisport darf es bis auf Weiteres keine Zuschauer geben.
  • Geöffnet bleiben Groß- und Einzelhandel. Es darf in den Geschäften jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
  • Unternehmen fordern Bund und Länder „eindringlich“ dazu auf, ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
  • Von den neuen Maßnahmen betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern soll bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, größeren Betrieben bis zu 70 Prozent an Überbrückungshilfe gezahlt werden.

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