Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und niedrige Mehrwertsteuer

23. April 2020

Die Große Koalition hat sich in der Nacht auf ein weiteres Corona-Paket geeinigt, hier eine kurze Übersicht:

Das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 87 Prozent erhöht werden. Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen.
Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet angehoben: Gestaffelt nach der Bezugsdauer soll es auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 Prozent erhöht werden. Demnach werden ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 70 oder 77 Prozent, ab dem siebten Monat 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt. Derzeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls durch die Zwangspause.

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent gesenkt.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Für die Ausstattung von Schulen sollen 500 Mio. Euro bereitgestellt werden, u.a. soll damit bedürftigen Schülern ein Zuschuss von 150 Euro für Tabletts gezahlt werden.


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