Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen in MV

12. März 2020

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass für die Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden untersagt. „Wir müssen die Lage bei uns im Land jeden Tag neu bewerten und resultierende Entscheidungen treffen. Das Ausbreitungsgeschehen steigt an. Das zeigt: Wir müssen weiter in allen Bundesländern kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen. Wichtig ist: der Erlass ist eine zeitlich befristete Maßnahme“, sagte der zuständige Ministe Harry Glawe.

Der Erlass gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt soll eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen. „Der Schutz der Bevölkerung hat weiter oberste Priorität. Wir müssen alles Notwendige dafür tun, die Infektionsketten zu unterbrechen, um Zeit zu gewinnen. Unser Bestreben muss es sein, bundeseinheitlich zu agieren“, betonte Glawe weiter.

Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden unter Beachtung der jeweils relevanten und geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mit dem Ziel kritisch geprüft, kontaktreduzierend zu wirken. „Veranstaltungen sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe.


Eine Antwort zu “Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen in MV”

  1. E.Puchelt sagt:

    Es wird nur von Veranstaltungen gesprochen. Wie verhält es sich mit Kreuzfahrten. Hierzu habe ich noch keine Info gehört. Auf der Kreuzfahrtschiffen sind immer mehr als 1000 Personen.