Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

26. April 2018

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat die Ermittlungen in Zusammenhang mit einem tödlichen Schusswaffeneinsatz in Neubrandenburg-Oststadt eingestellt. Das erklärte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler heute und bestätigte damit einen Bericht, den „Wir sind Müritzer“ vor zwei Wochen veröffentlicht hat.
Der Polizist hatte einen Einbrecher tödlich getroffen.
Die Staatsanwaltschaft schildert den Vorgang nach umfangreichen Untersuchungen so:

„Nach den Ermittlungen war der später tödlich Verletzte gemeinsam mit zwei Mittätern in ein Ladenbistro eingebrochen, wobei u.a. ein Geldbetrag von mehr als 30.000 Euro erbeutet wurde. Nachdem eine aufmerksame Bürgerin die Polizei alarmierte, trafen zwei Polizeibeamte am Einbruchsort ein und betraten das Bistro. Da dieses unbeleuchtet war, schalteten sie ihre Taschenlampen an, zogen zur Eigensicherung ihre Dienstpistolen und forderten die noch im Keller des Objektes befindlichen Täter auf, herauszukommen, wobei sie sich als Polizei zu erkennen gaben und auf ihre Bewaffnung hinwiesen.

Nachdem die drei Täter mit erhobenen Händen die Treppe hochgekommen waren und zunächst den Eindruck vermittelten, sich ergeben zu wollen, stellten sie sich sogleich dicht zusammen und bewegten sich in Richtung der Polizeibeamten, wobei einer der Täter, der spätere Geschädigte, den Beamten den Rücken zuwendete. Der mehrfach ausgerufenen Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, kamen die Täter, obwohl sie die Polizeibeamten und deren gezogene Waffen erkannte hatten, nicht nach.

Stattdessen zog der spätere Geschädigte ein Reizstoffsprühgerät mit 0,5 Liter-Kartusche unter seiner Jacke hervor, drehte sich zu den Polizeibeamten und traf einen der Beamten aus kurzer Entfernung (ca. 2-3 Meter) mit dem Sprühstrahl ins Gesicht, wodurch dieser Verletzungen erlitt. Der Polizeibeamte machte nach dem Ziehen des Reizstoffsprühgerätes von seiner Schusswaffe Gebrauch und traf den Geschädigten vorne seitlich in den Oberkörper. Dabei erlitt der Geschädigte unter anderem eine Lungenverletzung und verstarb trotz der durch den zweiten Polizeibeamten durchgeführten medizinischen Sofortmaßnahmen kurze Zeit später.

Der Einsatz der Schusswaffe erfolgte im Rahmen des Notwehrrechts. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Erforderlich ist die Abwehrhandlung, die zu einer sicheren, sofortigenund endgültigenAbwehr des Angriffs geeignet ist. Angesichts der konkreten Situation stand dem Beamten dafür ein milderes Mittel nicht zur Verfügung. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben war daher der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt, so dass die Ermittlungen einzustellen waren.
Das Verfahren gegen die in Untersuchungshaft sitzenden Mitttäter des Geschädigten wegen räuberischen Diebstahls ist noch nicht abgeschlossen.“


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