Erste Anträge für städtischen Hilfsfond eingegangen

7. April 2020

Seit Freitag kann bei der Stadt Waren der Härtefallfonds Covid-19 für Kleinstunternehmen, Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Vereine und Verbände sowie in Einzelfällen auch Familien und Einzelpersonen beantragt werden. Bereits am Freitag gingen bei der Stadt erste Anträge für den Zuschuss ein. Der städtische Härtefallfonds wird gut angenommen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Stadtverwaltung.
Bei den bereits eingegangenen Anträgen habe man festgestellt, dass Angaben teilweise unvollständig bzw. nicht nachprüfbar seien.

„Daher werden sich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung kurzfristig mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Um eine schnelle Bearbeitung und zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse zu gewährleisten, wird darum gebeten, die Anträge entsprechend der Richtlinie vollständig auszufüllen“, so die Verwaltung.

Bei Antragstellung ist die konkrete Höhe des benötigten Zuschusses anzugeben. Der Bedarf an Zuschuss ist für den Zeitraum ab 19. März 2020 aufzuzeigen. Der Härtefall muss eindeutig nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung sind grundsätzlich Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittelanträge sind dem Antrag bitte beizulegen. Wenn das Unternehmen oder die Einzelperson keine Förderung durch Bund und Land in Anspruch nehmen kann, ist das im Antrag ebenfalls einzutragen.

Auf der städtischen Homepage www.waren-mueritz.de stellt die Stadt Waren (Müritz) zusätzliche Hinweise zum Ausfüllen des Antrags bereit.


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