Erste Lockerungen der Stallpflicht im Landkreis

9. März 2017

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erteilt nach eingehender Risikoanalyse für viele Geflügelhalter des Landkreises eine Ausnahme von der bestehenden Stallpflicht.

Das generelle Aufstallungsgebot gilt aber weiterhin in folgenden Risikogebieten, einschließlich der darin befindlichen Dörfer und Siedlungen:

Jeweils ein Uferstreifen von 500 m Breite landeinwärts um die Seen:
Flacher See
Rederangsee
Malkwitzer See
Tiefer See
Kleinvielener See
Putzaer See
Fleesensee – Nordostufer von Nossentin (ohne die bebaute Ortschaft) bis zur Höhe des Fleesenkanals
Stuerscher See – einschließlich der Ortschaft Stuer mit den Ortsteile Stuer-Vorwerk und Stuer Winkel
Jäthensee – ohne die Ortschaft Babke
Woterfitzsee, Caarpsee und Fischteiche – einschließlich Boeker Mühle, Boeker Schleuse, Zartwitz, Amalienhof
Malchiner See
jeweils ein Uferstreifen in den beschriebenen Bereichen um die Seen: Kummerower See
ein Uferstreifen von 500m Breite landeinwärts um den Kummerower See
einschl. des Mündungsgebietes des Peenekanals in den Kummerower See (ab Höhe Malchin) einschl. der Ortschaften Salem, Verchen, Gravelotte und Kummerow sowie
einschl. der Torfstiche entlang des Peenekanals und den Ortschaften Pisede und Jettchenshoff
Mönchsee – in den Grenzen des Naturschutzgebietes
Galenbecker See – im Nord-Westen in den Grenzen des NSG Galenbecker See (entlang Fleetgraben) bis zum Mühlbach, entlang des Mühlbach bis einschließlich der Ortschaft Galenbeck,
ab Galenbeck entlang der 500m Uferzone bis zur Kreisgrenze VG
Plauer See – von der LK-Grenze LUP bis zur Verbindungsstraße Glashütte entlang der Bahnschienen
ab Höhe Glashütte ein Uferstreifen von 500m entlang des Nordufers Plauer Sees bis zur LK-Grenze LUP
Fleesensee – ein 500m breiter Uferstreifen von Nossentin entlang des Nordufers bis zur Höhe des Fleesenkanals
Kölpinsee – ein 500m breiter Uferstreifen ab Höhe des Fleesenkanals entlang des Nord-Ostufers bis zur Höhe der Ortschaft Grabenitz
Müritz – ein 500m breiter Uferstreifen beginnend auf Höhe der Ortschaft Ludorf bis zur Ortschaft Klink einschließlich Großer Schwerin sowie einschließlich der bebauten Ortschaften Gneve, Ortsteile von Röbel im 500m Uferbereich des Binnensees, Marienfelde, Sietow-Dorf und Sembzin

In diesen Risikogebieten bleibt die Stallpflicht für Geflügel bestehen, um das Risiko von Neuinfektionen mit dem Geflügelpestvirus zu minimieren. Dort besteht durch Vogelzug und die Nähe zu Vogelrastplätzen weiterhin ein hohes Ansteckungsrisiko mit dem Geflügelpestvirus.

In den nicht zu den Risikogebieten gehörenden Ortschaften des Landkreises wird die Stallpflicht für die privaten Geflügelhalter aufgehoben. Einzelanträge auf Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht sind hier nicht erforderlich.

Gewerbliche Geflügelhalter erhalten zunächst keine Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht, können aber begründete Anträge auf Ausnahme von der Stallpflicht beim Veterinär- und  Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte stellen.

Im gesamten Landkreis bleiben die besonderen Hygiene- und Meldevorschriften für Geflügelhalter bestehen.


3 Antworten zu “Erste Lockerungen der Stallpflicht im Landkreis”

  1. Kathi Graf sagt:

    Was ist mit Peenehagen OT Groß Gievitz.

    • ich sagt:

      In Peenehagen OT Sorgenlos sind die Hühner schon seit Mittwoch wieder in Freiheit, zumindest bei einem Halter

  2. Daniel Marx sagt:

    Habe meine Hühner heute raus gelassen Groß Vielen.