Ex-AWO-Manager Olijnyk sorgt für Staunen im Ausschuss 

21. Januar 2020

Wieviel Gehalt sollte ein Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt in einem Kreisverband bekommen, was gilt als „angemessen.“ Mit dieser Frage hat sich gestern der zuständige Untersuchungsausschuss des Landtages in Schwerin befasst – und wollte dazu zwei „schillernde Persönlichkeiten“ von der Müritz anhören: Den ehemaligen Kreisvorsitzenden und SPD-Bundestagsabgeordneten Götz-Peter Lohmann sowie den 2016 fristlos geschassten Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk.
Auf Lohmann musste der Ausschuss verzichten: Seine Anhörung soll später erfolgen, hieß es. Bei Olijnyk machte sich bei einzelnen Ausschussmitgliedern einiges Staunen breit: Der 71-Jährige hält seine von ihm selbst angeschobene Zahlungen von damals immer noch für „angemessen“, wie er sagte. Obwohl er einen Zivilprozess dazu in zwei Instanzen verloren hat.

Für Staunen sorgte Olijnyk in Schwerin vor allem mit einer Formulierung, mit der er sich in gewissem Sinne über den Richterspruch des Oberlandesgerichtes beklagte. So habe das Gericht festgestellt, dass er von 2002 bis 2016 für 72 000 Euro Jahresgehalt hätte arbeiten müssen, bekundete der Ex-Manager.

Abgesehen davon, dass ein Oberlandesgericht keine Höhen von Gehältern festlegt, lautete das Urteil vor zehn Monaten in Rostock allerdings etwas anders. Das OLG hatte die Klage Olijnyks abgewiesen, weil die Änderungsverträge 2004, 2005 und 2012 „nicht wirksam zustande gekommen waren“, hatte eine Richterin erklärt. Diese Änderungen hätten eigentlich von zwei unabhängigen Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden müssen, trugen aber nur die Unterschrift Lohmanns. Das hatte vor einem Jahr die Vernehmung mehrerer Zeugen aus dem damaligen geschäftsführenden Vorstand des Müritz-Kreisverbandes ergeben, darunter Heiner Dittrich.

Lohmann schweigt bislang

Laut AWO hatte sich Olijnyk mit Hilfe seines damaligen Kreisvorsitzenden „unverhältnismäßig hohe Gehälter zugeschanzt.“ Der damalige Geschäftsführer bezog im Jahr 150 000 Euro, plus Tantiemen sowie eine gesicherte Betriebsrente von monatlich 2000 Euro. Das OLG verurteilte den früheren Geschäftsführer deshalb zur Rückzahlung von rund 390 000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber. Ob das OLG bei einem rechtmäßigen Vertragsabschluss damals bei der Müritz-AWO mit zwei unabhängigen Unterschriften zu dem gleichen Urteil gekommen wäre, bezweifeln Prozessbeobachter.

Zudem hatte das OLG Olijnyk auch nicht ganz leer ausgehen lassen. Die AWO müsse ihm wiederum rund 100 000 Euro nachzahlen, weil seine Kündigung statt Mitte 2016 regulär erst Ende 2017 wirksam geworden wäre. Auch das ist rechtskräftig geworden.

Ob nun der 77-jährige Lohmann für mehr Klarheit beim Ausschuss sorgen wird, bleibt abzuwarten. Auch er hatte damals profitiert: Für eine Art Beratervertrag als Psychologe, dessen Tätigkeit er nicht abrechnen musste, bekam er mehr als 5000 Euro monatlich vom Kreisverband, mit der Unterschrift Olijnyks. Vor dem Oberlandesgericht in Rostock hatte der frühere SPD-Politiker Lohmann geschwiegen – weil gegen ihn und Olijnyk noch die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt. Das könnte auch ein Argument sein, vor einem Ausschuss keine Angaben zu machen.


7 Antworten zu “Ex-AWO-Manager Olijnyk sorgt für Staunen im Ausschuss ”

  1. Brigitte sagt:

    Das Wort # Schillernde Persönlichkeit im Zusammenhang mit dem Herrn O. zu verwenden ist ein Widerspruch in sich.
    Charakterlos, machtbesessen, gierig, ohne Unrechtsbewusstsein, arrogant und unsympathisch, wären nur ein paar Attribute, die mir spontan einfallen, um den Herrn zu beschreiben.
    Das alles ist nicht strafbar und ich denke , dass er mit Hilfe von immer noch vorhandenen Kontakten auch glimpflich aus der Affäre heraus kommen wird. Sein „ Staranwalt“ wird schon wissen, wie es geht.
    Mich tröstet bei solchen Menschen, dass sie im Grunde ziemlich einsam sein müssen, oder sich mit ähnlichen Charakteren umgeben. Wer möchte so jemandem als Freund haben ?
    Außerdem gibt es da noch eine andere Gerechtigkeit, Karma hat es bisher immer geregelt, Herr O. wird da keine Ausnahme sein.

  2. Siegfried Lesniewska sagt:

    Herr Olijnik und Herr Lohmann sind für mich ganz einfach Verbrecher und so müssen Sie auch von dem Gericht und den Politikern behandelt. Statt dessen waren Sie ja nur geladene Gäste und Herr Lohmann ist gar nicht erschienen , bestimmt war die Aufwandsentschädigung fürs Erscheinen nicht hoch genug. Charakterlos, machtbesessen, gierig, ohne Unrechtsbewusstsein sind für mich , sehr wohl strafbare Handlungen. Die beiden haben die ganze AWO mit Füßen getreten und nicht ein bisschen Scham empfunden. Aber wie oben geschrieben, die noch vorhandenen Verbindungen nach oben und auch nach Schwerin lassen die beiden schon nicht untergehen.

  3. Karin sagt:

    Machtbesessen ,gierig und so weiter sind einfach entsetzliche Unterstellungen .Ich finde solche Neiddebatte einfach nur schäbig . 150 000 Euro als Verdienst für einen Gescäftsführer mit 600 Mitarbeitern ist auf jeden Fall weniger als angemessen. Der Betrieb florierte und hatte 2015 das beste Ergebnis erzielt seit es die AWO Müritz gibt. Wenn ich noch bemerken darf , unser heutige Gescäftsführer hat fast den gleichen Verdienst obwohl inzwischen viele , viele Eirichtungen verhökert worden sind . Bemerkenswert ist auch das auf Grund seiner Führung viele Mitarbeiter fluchtartig das Unternehmen verlassen haben . Auch sowas gabs bei H.O. nicht.

    • Dieter sagt:

      „bezog im Jahr 150 000 Euro, plus Tantiemen sowie eine gesicherte Betriebsrente von monatlich 2000 Euro“

      Das sind weitaus mehr als 150.000 Euro im Jahr.
      Dazu kommt, dass die AWO eine gemeinnützige Firma ist, mit vielen Steuervorteilen und den Gewinn nicht ausschütten darf. Da kann man eine gGmbH mit 600 Mitarbeiter nicht mit einer GmbH mit 600 Mitarbeitern vergleichen.
      Dass die Mitarbeiter einen überdurchschnittlichen Lohn erhalten, habe ich auch noch nicht gehört.
      Der Geschäftsführer allerdings schon.

      Das ganz große Ding in diesem Prozess ist ja die Unterschrift. Wenn der angeblich „weniger als angemessene“ Verdienst doch so „normal“ ist, warum musste man dann bei der Unterschrift tricksen und konnte den Arbeitsvertrag nicht mit 2 Unterschriften oder sogar vom gesamten AWO Vorstand oder Aufsichtsrat unterschreiben lassen?

    • S. Lesniewska sagt:

      Werte Karin dies ist keineswegs eine Neiddebatte, hier geht es um das Wohl der AWO und nicht um das Wohl Einzelner.
      12500 € und mehr, monatlich für einen Geschäftsführer eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt finde ich nicht normal, Herr O. war nicht Bundesminister. Werte Karin mit ihrem Wissen, ( ich nehme an, sie haben im Büro der AWO gearbeitet), wissen sie doch wieviel eine Hilfskraft, Pflegerin und eine Krankenschwester verdienen und das 10 fache ist ein Herr O. auf keinen Fall wert ?

  4. Karin sagt:

    Werter Herr Lesniewska ,
    Wenn es keine Neiddebatte Ihre Meinung nach ist dann sagen Sie mir doch warum Sie solche Lügen verbreiten. Ich habe nicht in der Geschäftsstelle gearbeitet und ich bin Krankenschwester. Herr O. hatte bis auf den Cent genau 5 mal soviel wie ich. Ich habe bis heute damit kein Problem . Außerdem wir reden vom Brutto.

  5. Eckhard Kloth sagt:

    Leider hat der AWO Skandal eine viel, viel größere Dimension. Der Bundesvorstand überprüft die AWO Frankfurt (Main) – und stellt „unerträgliche Zustände“ fest. Das Präsidium der AWO Frankfurt tritt geschlossen zurück. Gegen deren Geldgier und Prunksucht sind O. + Kameraden noch eher bescheiden zu nennen. Nun weitet die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen auch auf Thüringen aus, auch wegen völlig überzogener Gehälter, Versorgung mit 300 PS Dienstwagen usw. Immer deutlicher zeichnet sich eines ab: der ganze Mist hat System! Vielleicht schreibt eine geheime Stellenausschreibung für AWO Geschäftsführer vor, soviel es geht zu räubern und alle möglichen Seilschaften zu versorgen. Ein einziges Desaster und Sinnbild für die Auswüchse menschlicher Gier! Ausmisten den Augias Stall ist das Gebot der Stunde.