Ex-Minister Diestel kommt nicht zu Prozess – und tritt aus CDU aus

22. April 2021

Peter-Michael Diestel räumt auf: Der Jurist hat gestern gleich zweimal für Aufsehen gesorgt. So begann am Landgericht Neubrandenburg ein Zivilprozess um Geldforderungen gegen ihn, der schon mehrfach verschoben worden war. Sein ehemaliger Anwaltspartner aus Potsdam, Mario Genth, fordert noch etwa 280 000 Euro von Diestel. Diesen Streit ließ Diestel gestern aber eine Anwältin austragen – während er selbst von Zislow aus dafür sorgte, dass sein Austritt aus der CDU medial bekannt wird.

Die CDU habe viele Grundsätze aufgegeben, die ihm wichtig waren. Dazu zählten „wertkonservatives Denken, mittelstandsorientierte Wirtschaftspolitik – verbunden mit einem strammen und konsequenten Blick auf das Grundgesetz“, teilte der letzte DDR-Innenminister aus dem Jahr 1990 mit.

Die Entwicklung in den letzten Monaten und ganz besonders in den letzten zwei Tagen hätten ihn in seiner Austrittsentscheidung bestärkt. Damit dürfte der Ex-Politiker auf die Auseinandersetzung zwischen Armin Laschet und Markus Söder abgezielt haben. Mehr als 30 Jahre war Diestel CDU-Mitglied, nachdem er in der Wendezeit die Deutsche Soziale Union (DSU) mit begründet hatte. Das Verhältnis zwischen Diestel und der CDU, wo er in Mecklenburg-Vorpommern Mitglied war, galt zuletzt aber schon länger als angespannt.

Doch von den „Nachrichten aus Zislow“ ließ sich Richter Christian Weidlich (Foto rechts) in Neubrandenburg nicht beirren. Der Jurist hörte sich aufmerksam die Argumente des Klägers und der Anwältin an, die Diestel vertrat. Dabei schälte sich heraus, dass das größte Problem für Genth die Gesellschafteranteile von 37,5 Prozent an der gemeinsamen Kanzlei von damals sind. Hierfür zahlt er immer noch an einen anderen Anwalt, der vorher Diestels Partner war.

Der Richter schlug letztlich einen Vergleich vor. Diestel solle dafür sorgen, dass Genth für die ausstehenden Gesellschafteranteile von rund 128 000 Euro nicht mehr zahlen muss. Eine Variante, die der Anwältin des Ex-Ministers machbar erschien, man kennt sich schließlich. Außerdem solle Diestel dem Kläger noch 50 000 Euro zahlen, der etwa eineinhalb Jahre mit ihm in einer Kanzlei in Potsdam tätig war.

Damit würde der Kläger deutlich weniger bekommen, als zunächst gefordert. Doch er Rechtsstreit wäre vom Tisch. Anderenfalls wäre ein etwa 10 000 Euro teures Wertgutachten über die ehemals gemeinsame Kanzlei nötig – ein langer Rechtsstreit drohe.

Alle Beteiligten beteuerten die Absicht, das Verfahren lieber beenden zu wollen. Die Anwältin will nun nochmal mit Diestel sprechen und hofft, den Vergleich annehmen zu können. Das Urteil soll am 12. Mai verkündet werden.

Fotos: Felix Gadewolz


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