Ferienhort kann stattfinden – Land übernimmt Zusatzkosten

9. Juni 2020

Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt. „Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute Ferienhortbetreuung besonders wichtig. Land, Kommunen und Träger stellen sich dieser Aufgabe gemeinsam“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus, eine erweiterte Ferienhortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Dies ist aber nur auf Antrag und bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich.

Drese: „Nach vielen Gesprächen weiß ich, dass Kommunen und Träger alles versuchen werden, um auf den in diesem Jahr erhöhten Bedarf auf Hortbetreuung in den Sommerferien zu reagieren.“

Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden. „Nach den besonderen Belastungen für Eltern in der Coronakrise werden wir als Land in diesem Jahr die Kosten für maximal vier weitere Stunden im Ganztag auf höchstens zehn Stunden bzw. maximal weitere drei Stunden bei Teilzeitbetreuung auf höchstens sechs Stunden übernehmen“, teilte Ministerin Drese mit. Die Eltern werden damit von den Zuzahlungen befreit.

Drese: „Ich glaube, dass Land, Kommunen und Hortträger mit einer großen Kraftanstrengung unseren Eltern im Land und deren Kindern ein gutes Ferienhortangebot machen können.“


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