Feuerwehr appelliert: Bitte keine Scheu vor Notrufnummer

12. Juni 2019

Wer einen Brand oder eine Gefahr für Leben und Gesundheit feststellt, wählt die Notrufnummer 112. Die Neubrandenburger Feuerwehr musste in der jüngsten Vergangenheit allerdings feststellen, dass sich anscheinend viele Bürger scheuen, diese Nummer zu wählen, da sie bei einem Fehlalarm oder grundsätzlich befürchten, die Kosten tragen zu müssen. Deshalb appelliert die Feuerwehr noch einmal, Alarm über diese Nummer zu schlagen, wenn beispielsweise ein Rauchwarnmelder auslöst oder Rauchentwicklung bemerkt wird.

Einige Beispiele aus den vergangenen Wochen zeigen, wie wichtig dies sein kann:

Bürger bemerken eine Rauchentwicklung auf einen Balkon und informieren den Wachschutz bzw. den Hausmeister. Diese machen sich vor Ort ein Bild und fanden die Rauchentwicklung bestätigt. Erst jetzt wurde durch den Hausmeister die Feuerwehr alarmiert. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass auf dem Balkon ein nicht vollständig gelöschter Grill Gegenstände auf dem n Brand gesetzt hatte. Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Feuer noch nicht die Kraft hatte, sich so weit zu entwickeln, dass die Scheiben der Balkontür oder der Fenster beschädigt wurden und sich zum Wohnzimmer hin ausbreiten konnte.

Beispiel zwei: Bürger rufen bei der Polizei an, weil seit mehreren Stunden der Warnton eines Rauchwarnmelders aktiv ist. Sie rufen nicht an, weil sie einen Brand melden wollen, sondern weil sie sich von dem Warnsignal belästigt fühlen und eine Ruhestörung der Polizei melden. Diese hat den Notruf sofort an die Feuerwehr weitergegeben.

Durch moderne Bauteile, Einbau neuer Türen und Fenster, insbesondere bei „passiver“ Bauweise, sind mittlerweile die Wohnungen nach außen hin so dicht, dass selbst bei einer vollständig verqualmten Wohnung von außen kein Rauch zu sehen ist und man auch im Treppenraum kaum oder gar keinen Rauchgeruch wahrnehmen kann. Umso wichtiger ist es, dass sofort die Feuerwehr alarmiert wird. Brandrauch ist hochgiftig und kann schon nach wenigen Minuten des Einatmens zur Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. In Fällen der Auslösung eines Rauchwarnmelders oder dem Bemerken einer Rauchentwicklung handelt es sich um eine sogenannte Anscheinsgefahr. Wer also die Feuerwehr alarmiert, handelt im guten Glauben.

Grundsätzlich sind Einsätze bei einem Brand oder zur Abwehr für Gefahren von Leben und Gesundheit unentgeltlich, es sei denn, der Brand wurde vorsätzlich gelegt. Dann wird der Brandstifter zum Kostenersatz herangezogen. Handelt es sich um eine Fehlauslösung eines Rauchwarnmelders, ist dieser Einsatz sowohl für den Meldenden als auch den Betroffenen ebenfalls kostenfrei.

2018 wurde die Feuerwehr Neubrandenburg 335-mal zu einem Brand alarmiert. In 133 Fällen hat es tatsächlich gebrannt. Davon waren 62 Brände in Wohngebäuden. 54-mal musste die Feuerwehr zu einer Auslösung eines Rauchwarnmelders ausrücken, dabei handelte es sich in 29 Fällen um Wohnungsbrände und in einem Fall um ein Wasserrohrbruch.

In der Regel verbleiben der Feuerwehr nur 10 bis 15 Minuten nach Brandausbruch zur Rettung von Menschen. Personen, die in dieser Zeitspanne gerettet werden, haben in der Regel geringfügige Verletzungen. Danach werden die Verletzungen in der Regel schwer oder gar tödlich. 2018 verdankten 11 Neubrandenburger ihr Leben und ihre Gesundheit einem Rauchwarnmelder und aufmerksamen Nachbarn.


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