Finanzminister: Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe senken

20. April 2020

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer spricht sich für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie auf sieben Prozent aus. Meyer stellte aber auch klar, dass eine solche Regelung befristet sein muss.
Das Hotel- und Gaststättenwesen leidet im Moment ganz besonders unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, die Corona-Pandemie einzudämmen.

„Die Restaurants waren die ersten Einrichtungen, die schließen mussten – mittlerweile seit mehr als vier Wochen. Das sind vor allem kleine inhabergeführte Unternehmen von denen die allerwenigsten auf große Rücklagen zugreifen können. Und auch wenn die Kneipen, Gasthäuser und Hotels wieder öffnen, wird es Abstandsregelungen geben, die sich direkt auf den Umsatz auswirken. Daher ist es sinnvoll den Mehrwertsteuersatz für diese Branche einheitlich auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen bei uns im Land würden damit um mehr als 100 Mio. Euro entlastet werden.“

Finanzminister Reinhard Meyer machte aber auch deutlich, dass die Maßnahme eine klare Befristung haben sollte: „Dass wir die Wirtschaft aktuell auf breiter Linie unterstützen können, liegt vor allem an der soliden Lage, die wir uns in Vorkrisenjahren erarbeitet haben. Auch der Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Daher sollte die Absenkung zeitlich befristet werden. Denkbar wäre, zum alten Satz zurückzukehren, wenn zum Beispiel das Umsatzniveau der Branche wieder das Vorkrisenniveau erreicht hat oder aber die Einschränkungen für die Gastronomie komplett aufgehoben sind.“


2 Antworten zu “Finanzminister: Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe senken”

  1. kurt sagt:

    Was nützt es die Mehrwertsteuer zu senken wenn man keinen Umsatz mehr hat.

    Lieber jedem Gastronomen die laufenden kosten erstatten und für das Personal, das Kurzarbeitergeld erhöhen um auch den Verlust der Sonn-und Feiertagszuschläge etwas auszugleichen, den eine Steuersenkung kommt garantiert nicht beim Personal an!

  2. Simon Simson sagt:

    Ich finde, dass die Gastwirte durchaus nur 7% zahlen sollten, solange die Gaststuben geschlossen sind und sie außer Haus verkaufen. Der Lieferservice ist mit dem Lebensmitteleinkauf vergleichbar und hilft, dass sich weniger Leute durch die Supermärkte schieben. Die Preise werden trotzdem sportlich bleiben. Nachvollziehbar wäre auch, dass dieses Instrument sie befristet entlastet, wenn sie zwar wieder aufmachen dürfen, aber jeden zweiten Tisch wegräumen, Trennwände einziehen und weitere Maßnahmen ergreifen müssen, z.B. dass wir dort mit Mundschutz essen müssen (brrr).
    Auf Dauer aber können meinetwegen Gaststätten besteuert werden, wie alles Andere nicht lebensnotwendige, mit dem vollen MwSt-Satz. Niemand verhungert, es ist reiner Luxus, essen zu gehen. Ob dieser mit 19% angemessen ist, ist eine andere, sehr politische Frage.