Fipronil – Neue Ergebnisse

9. August 2017

Angesichts des verbotenen Einsatzes von Fipronil in der Legehennen-Haltung und dem Nachweis in belasteten Eiern, hat sich der Bund in Abstimmung mit den Ländern entschlossen, kurzfristig ein Programm zur Untersuchung von Fipronil in „Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen TK-Produkten“ im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes aufzulegen. Diese Ergebnisse sollen einen Überblick über die Belastungssituation in Deutschland geben. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich daran mit je 20 Untersuchungen von „Feinen Backwaren“ und „Teigwaren“.

Lieferscheine ermöglichen eine Zuordnung von Eiern an die einzelnen Adressaten bzw. Verarbeiter. Des Weiteren haben Lebensmittelunternehmer die Rückverfolgbarkeit ihrer hergestellten Produkte sicher zu stellen. Rückrufe erhöhen die Verbrauchersicherheit. Bisher war Mecklenburg-Vorpommern mit einer Rückrufaktion betroffen, die in der vergangenen Woche abgeschlossen wurde. Derzeit erfolgen aus drei Großhandelsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern Rücknamen verarbeiteter Eiprodukte aus Niedersachsen, die Fipronil-belastet sind. Vorhandene Waren sind in den Einrichtungen gesperrt.

Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf die Anwendung von „Dega 16“ in Geflügelhaltungen des Landes. Es liegen die ersten 7 Untersuchungsergebnisse aus Geflügelhaltungen des Landes vor. Die Ergebnisse der Proben, die amtlich gezogen und im LALLF analysiert wurden, sind negativ. Zudem sind 12 vorliegende Eigenkontrollergebnisse aus Legehennenhaltungen des Landes negativ.

Auf http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/26744 sind aktuelle Informationen zu den mit Fipronil belasteten Eiern abrufbar.


Kommentare sind geschlossen.